Steuererklärung 2025: Wer jetzt handeln sollte

Person bearbeitet Steuerunterlagen am Schreibtisch mit Laptop, Ordner und Taschenrechner.
Bild: KI-generiert mit DALL-E/OpenAI
Für die Steuererklärung 2025 gelten je nach Abgabepflicht unterschiedliche Fristen.

Für viele Steuerpflichtige läuft die Frist: Die Steuererklärung 2025 muss bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein. Wer abgeben muss, welche Ausnahmen gelten und wann Verspätungszuschläge drohen, sollten Betroffene jetzt prüfen.

Wer für das Steuerjahr 2025 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und keine steuerliche Beratung nutzt, muss seine Unterlagen bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Das gilt sowohl für die Abgabe in Papierform als auch für die elektronische Übermittlung.

Eine Abgabepflicht besteht unter anderem, wenn neben dem Arbeitslohn zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden, etwa aus Vermietung, Verpachtung oder Renten. Auch Ehe- oder Lebenspartner sind betroffen, wenn ein Arbeitslohn nach Steuerklasse fünf besteuert wurde oder die Steuerklasse vier mit Faktor genutzt wird.

Pflicht zur Abgabe besteht außerdem, wenn Arbeitnehmer gleichzeitig Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben. Gleiches gilt bei steuerfreien Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr, etwa Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I.

Steuererklärung 2025: Wann ein Verspätungszuschlag droht

Wer die Frist versäumt, muss in vielen Fällen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge. Mindestens werden 25 Euro je angefangenem Monat der Verspätung fällig. Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro.

Ein Beispiel zeigt die Wirkung der Mindestregel: Muss ein Arbeitnehmer voraussichtlich 300 Euro Steuern nachzahlen und reicht die Erklärung drei Monate zu spät ein, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Da 0,25 Prozent von 300 Euro nur 75 Cent ergeben, greift der Mindestbetrag von 25 Euro je Monat. Insgesamt wären dann 75 Euro Verspätungszuschlag zusätzlich zur Nachzahlung fällig.

In bestimmten Fällen entscheidet das Finanzamt nach Ermessen, ob ein Zuschlag erhoben wird. Geht die Steuererklärung jedoch 14 Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres ein, ist der Zuschlag grundsätzlich zwingend festzusetzen. Ausnahmen sind möglich, wenn eine Steuererstattung entsteht, die Steuer auf null Euro festgesetzt wird oder eine Frist rückwirkend verlängert wurde.

Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine verlängern die Frist

Wer seine Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater, eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat für die Steuererklärung 2025 mehr Zeit. In diesen Fällen endet die Frist am 1. März 2027. Der eigentliche Termin wäre der 28. Februar 2027; da dieser Tag auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Stichtag auf den folgenden Montag.

Die Fristen 31. Juli 2026 und 1. März 2027 gelten für Pflichtveranlagungen. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen. Dafür bleibt bis zu vier Jahre rückwirkend Zeit. Die Steuererklärung für 2022 kann somit noch bis zum 31. Dezember 2026 abgegeben werden, für das Steuerjahr 2025 läuft die freiwillige Frist bis zum 31. Dezember 2029.

Grundsätzlich kann jeder eine Steuererklärung abgeben. Nach Einschätzung der Vereinigten Lohnsteuerhilfe kann sich das gerade für Erwerbstätige lohnen. „Wir bei der VLH empfehlen vor allem Erwerbstätigen, generell eine Steuererklärung abzugeben“, betont der VLH-Vorstandsvorsitzende Jörg Strötzel. Freiwillige Erklärungen führten häufig zu einer Steuererstattung.


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Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung

Wer unsicher ist, welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, kann sich an eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein wenden. Das Steuerrecht bietet dafür verschiedene legale Ansatzpunkte, etwa bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe ist nach eigenen Angaben mit rund 1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet wurde der Verein 1972. Für Mitglieder erstellt die VLH Einkommensteuererklärungen, beantragt Steuerermäßigungen und prüft Steuerbescheide im Rahmen der Beratungsbefugnis nach Paragraf vier Nummer 11 Steuerberatungsgesetz.


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