Jenseits von IDD: Diese Regulierungen erwarten den Vertrieb

Der Referentenentwurf zur Umsetzung der Insurance Distribution Directive (IDD) ist in aller Munde. Darüber könnte man fast vergessen, dass für das Jahr 2017 noch einige weitere Regulierungsvorhaben geplant sind. Sorge bereitet den Branchenmitgliedern zudem die Rentendiskussion.

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Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand des Illertissener Maklerverbunds Fondskonzept: „Vermittler mit einer Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sollten die Entwicklung zur genauen Ausgestaltung in den betroffenen Gesetzen aufmerksam verfolgen.“

So steht im kommenden Jahr die Umsetzung der europäischen Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid II) in deutsches Recht an.

Bis zum 3. Juli 2017 müssen die Mitgliedstaaten Mifid II umsetzen. Geltungsbeginn ist der 3. Januar 2018. Die Mifid-II-Umsetzung wird vor allem Finanzanlagenberater betreffen.

„Entwicklung aufmerksam verfolgen“

„Vermittler mit einer Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) sollten die Entwicklung zur genauen Ausgestaltung in den betroffenen Gesetzen in 2017 aufmerksam verfolgen, da Mifid II auch in der Bereichsausnahme der Finanzanlagenvermittlungs-verordnung zu großen Teilen umgesetzt werden sollte“, erläutert Hans-Jürgen Bretzke, Vorstand des Illertissener Maklerverbunds Fondskonzept.

Eine weitere Änderung, die auf die Branche 2017 zukommt ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das im November 2015 im Bundestag verabschiedet wurde. Erste Änderungen des neuen Gesetzes sind bereits in Kraft. Einige wenige Neuerungen gelten aber erst ab 1. Januar 2017.

Hierzu zählen ein grundlegend verändertes Begutachtungsinstrument und die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes „Pflegegrad“. Ab 2017 wird es fünf Pflegegrade geben statt der bisherigen drei Pflegestufen.

Das neue Begutachtungssystem soll den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitsstörungen der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Bereichen feststellen.

Es ist davon auszugehen, dass Anbieter im Zuge der Reform neue Tarife auf den Markt bringen werden. Gleichzeitig bietet die Reform einen Anlass für den Vertrieb, neue Verkaufsansätze zu entwickeln.

Absatz bei Pflegeversicherungen beflügeln

Das PSG II könnte nach Ansicht der Branchenmitglieder dabei helfen, den Absatz bei den Pflegeversicherungen zu beflügeln.

„Das Pflegestärkungsgesetz schafft mediale Präsenz für die Herausforderungen in der Pflege„, sagt Oliver Kieper, Vorstand der Hamburger Netfonds-Gruppe. „Wir gehen von starkem Neugeschäft im Bereich der Pflegeversicherung, häufig gegen Einmalbeitrag, aus.“

Seite zwei: Rentendiskussion bereitet Sorge

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