Jenseits von IDD: Diese Regulierungen erwarten den Vertrieb

Sorge bereitet den Branchenmitgliedern indes die gegenwärtige Rentendiskussion. Sie befürchten, dass die Diskussion um eine sogenannte Bürgerversicherung und die fortgesetzte Kritik an der Riester-Rente die Verbraucher verunsichern könnte.

„Die Parteien haben verlautbaren lassen, dass sie Rente und Altersvorsorge nicht zum Wahlkampf-Thema machen wollen. Allein mir fehlt der Glaube. Insbesondere die so genannte ,Nahles-Rente‘ könnte uns noch Kopfschmerzen bereiten“, meint Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender des Münchener Maklerpools Jung, DMS & Cie.

Qualifikationsmaßnahmen unbedingt abschliessen

Das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz könnte dem Vertrieb der betrieblichen Altersversorgung (bAV) indes zugute kommen und die Anreize für Arbeitgeber und -nehmer erhöhen, dieses Vorsorgevehikel zu nutzen.

„Die aktuelle Diskussion über den Ausbau der Anreize zur Altersversorgung für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen und damit einhergehend die Erhöhung des Förderrahmens für bAV und Riester zeigt, dass die private Vorsorge für die Gesellschaft immer wichtiger wird“, kommentiert Andreas Pohl, Vorstandsvorsitzender des Frankfurter Allfinanzvertriebs Deutsche Vermögensberatung. Hier gelte es zunächst abzuwarten, welche konkreten Entscheidungen vor und nach der Wahl getroffen werden.

Zudem endet im März 2017 die Übergangsfrist im Rahmen des Paragraf 34i GewO, sodass einige Berater die vorgeschriebenen Qualifikationsmaßnahmen bis dahin abgeschlossen haben müssen. (jb)

Fotos: Shutterstock / Fondskonzept

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