Die Pflegereform 2027 soll ein altbekanntes Problem lösen: das Antragsgewirr aus Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Genau das beklagen pflegende Angehörige seit Jahren. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung diese Einzelleistungen ab 2027 in vier neue Budgets bündeln.
Der Gesetzentwurf steckt allerdings mitten im Streit zwischen Koalition, Kassen und Verbänden. Seit Ende Juli führt zudem mit Carsten Linnemann ein neuer Minister die Verhandlungen. Cash. ordnet ein, was hinter den vier Budgets steckt und welche Folgen sie für die Beratungspraxis haben.
Der Zeitplan der Pflegereform 2027 gerät ins Wanken
Das Bundesgesundheitsministerium legte den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz am 4. Juni 2026 vor, sechs Tage später fand die Verbändeanhörung statt. Seitdem hakt es im Verfahren. Der ursprünglich für den 24. Juni 2026 vorgesehene Kabinettsbeschluss wurde verschoben, und auch sämtliche Ausweichtermine im Juli verstrichen ohne Entscheidung. Aktuell steht das Gesetz für September 2026 auf der Kabinettsagenda, mit möglichen Terminen am 2., 16., 23. oder 30. September. Offiziell bestätigt ist bislang keiner.
Hinzu kommt ein Personalwechsel an der Spitze des Ressorts. Nina Warken, die den Entwurf verantwortete, wechselte Ende Juli 2026 als Kanzleramtschefin ins Bundeskanzleramt. Ihr Nachfolger Carsten Linnemann führt das Bundesgesundheitsministerium seit dem 29. Juli 2026 und kündigte bereits eine erste inhaltliche Korrektur an. Die von Warken geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige will er zurücknehmen.
Sie hätte die Beiträge von 100 auf 70 Prozent der Bezugsgröße gesenkt. Das Sparvolumen läge bei rund 1,8 Milliarden Euro für 2027, eine Gegenfinanzierung für die Rücknahme ist noch offen. Trotz der Verzögerungen hält die Bundesregierung nach bisherigem Stand am Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 fest. Alle im Folgenden genannten Beträge stammen aus dem Referentenentwurf und sind bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss nicht final.
Vier Budgets bündeln bisherige Einzelleistungen
Im Zentrum der Pflegereform 2027 steht ein einfacher Grundgedanke: weniger Anträge, mehr Übersicht. Statt vier separate Anträge zu stellen und Nachweise zu führen, sollen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 künftig auf vier gebündelte Budgets zugreifen. Dazu zählen Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Sozialraumbudget und Überbrückungsbudget.
Das soll Bürokratie abbauen und Leistungen flexibler kombinierbar machen. Der Preis dafür: Während heute ungenutzte Beträge teils übertragbar sind, drohen bei mehreren neuen Budgets nach aktuellem Entwurfsstand Verfallsfristen. Beim Sozialraumbudget etwa ist eine Übertragung nicht verbrauchter Monatsbeträge in den Folgemonat nicht vorgesehen.
Entlastungsbudget: mehr Geld, aber auch mehr Aufgaben
Das Entlastungsbudget ersetzt das bisherige Pflegegeld und soll ab 2027 nominal höher ausfallen. Pflegegrad 2 und 3 erhalten jeweils 39 Euro monatlich mehr, Pflegegrad 4 und 5 jeweils 89 Euro mehr (siehe Tabelle). Der Zuwachs lässt sich allerdings nicht mit einer reinen Erhöhung gleichsetzen. Aus dem Budget sollen künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch finanziert werden – bislang eine separate Pauschale von 42 Euro monatlich. Hinzu kommt selbst organisierte Ersatzpflege, die bisher gesondert abgerechnet wurde. Wer diese Leistungen bereits heute nutzt, dürfte real deutlich weniger von der Erhöhung übrigbehalten.
Sachleistungsbudget: mehr Volumen für professionelle Pflege
Das Sachleistungsbudget löst die bisherige Pflegesachleistung für professionelle ambulante Pflege ab. Auch hier steigen die Beträge auf dem Papier spürbar. Pflegegrad 2 und 3 legen um 93 Euro monatlich zu, Pflegegrad 4 und 5 um 230 Euro (siehe Tabelle). Wie beim Entlastungsbudget gilt jedoch: Das neue Budget soll künftig auch professionelle Ersatzpflege abdecken, die bislang ein eigenständiger Anspruch war. Ein Teil der Erhöhung fließt somit in Leistungen, die viele Familien schon heute nutzen.
Sozialraumbudget: Plus für die meisten, Nullrunde für Pflegegrad 1
Das Sozialraumbudget ersetzt den heutigen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Für Pflegebedürftige ab 25 Jahren soll er auf 175 Euro steigen, für unter 25-Jährige sogar auf 300 Euro. Der Haken dabei: Menschen mit Pflegegrad 1 verlieren den Zugang zum Sozialraumbudget. Heute sind sie noch anspruchsberechtigt für den vollen Entlastungsbetrag, das soll sich laut Referentenentwurf ändern.
Der Entwurf verlagert den Fokus für diese Gruppe stattdessen auf Beratung und Prävention über die neue Pflegebegleitung. Diese kontinuierliche Begleitung mit festem Ansprechpartner und jährlichem Pflichttermin inklusive Hausbesuch soll drei bisherige Beratungsangebote bündeln. Sie startet nach aktuellem Stand jedoch erst 2028 – ein Jahr später als die Budgets selbst.
Überbrückungsbudget: neue Nothilfe statt flexibler Auszeit
Am stärksten verändert die Pflegereform 2027 die Situation bei kurzfristigen Versorgungslücken. Heute steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Familien können ihn auch für privat organisierte Ersatzpflege nutzen.
Das neue Überbrückungsbudget begrenzt diesen Betrag deutlich. Pflegegrad 2 und 3 erhalten künftig bis zu 1.855 Euro jährlich, Pflegegrad 4 und 5 bis zu 2.285 Euro. Das entspricht einem Minus von 1.684 beziehungsweise 1.254 Euro. Zudem ist das Budget stärker auf akute Notlagen zugeschnitten, etwa auf Krankenhausaufenthalte oder den Ausfall der Pflegeperson. Außerdem bindet es die Leistung enger an professionelle Dienste als die bisherige, flexibler nutzbare Verhinderungspflege.
| Pflegegrad | Pflegegeld heute (mtl.) | Entlastungsbudget geplant (mtl.) | Pflegesachleistung heute (mtl.) | Sachleistungsbudget geplant (mtl.) |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 347 Euro | 386 Euro (plus 39 Euro) | 796 Euro | 889 Euro (plus 93 Euro) |
| 3 | 599 Euro | 638 Euro (plus 39 Euro) | 1.497 Euro | 1.590 Euro (plus 93 Euro) |
| 4 | 800 Euro | 889 Euro (plus 89 Euro) | 1.859 Euro | 2.089 Euro (plus 230 Euro) |
| 5 | 990 Euro | 1.079 Euro (plus 89 Euro) | 2.299 Euro | 2.529 Euro (plus 230 Euro) |
Hinweis: Entlastungsbudget und Sachleistungsbudget sollen künftig zusätzlich Pflegehilfsmittel beziehungsweise professionelle Ersatzpflege abdecken, die bislang separat abgerechnet wurden. Die nominale Erhöhung entspricht daher nicht automatisch einem gleich hohen Mehrbetrag für den bisherigen Verwendungszweck.
| Leistung heute | Betrag heute | Neues Budget | Betrag geplant ab 2027 |
|---|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1 bis 5, ab 25 Jahren) | 131 Euro/Monat | Sozialraumbudget (Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahren) | 175 Euro/Monat |
| Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1 bis 5, unter 25 Jahren) | 131 Euro/Monat | Sozialraumbudget (Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahren) | 300 Euro/Monat |
| Entlastungsbetrag (Pflegegrad 1) | 131 Euro/Monat | entfällt ersatzlos | 0 Euro |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsamer Jahresbetrag (Pflegegrad 2 bis 5) | 3.539 Euro/Jahr | Überbrückungsbudget (Pflegegrad 2/3) | bis 1.855 Euro/Jahr (minus 1.684 Euro) |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, gemeinsamer Jahresbetrag (Pflegegrad 2 bis 5) | 3.539 Euro/Jahr | Überbrückungsbudget (Pflegegrad 4/5) | bis 2.285 Euro/Jahr (minus 1.254 Euro) |
Wer bei der Pflegereform 2027 gewinnt und wer verliert
Rechnerische Gewinner sind zunächst Pflegebedürftige der Grade 4 und 5. Ihr Entlastungs- und Sachleistungsbudget steigt stärker als in den niedrigeren Graden. Klare Verlierer sind dagegen Menschen mit Pflegegrad 1: Sie verlieren den Entlastungsbetrag komplett. Ebenfalls zu den Verlierern zählen Familien, die bislang auf die Flexibilität der Verhinderungspflege angewiesen sind. Neu eingestufte Pflegebedürftige der Grade 2 und 3 erhalten in den ersten drei Monaten zudem nur die Hälfte des Entlastungsbudgets. Dafür soll die Pflegebegleitung in dieser Phase verstärkt greifen.
Die Kritik der Verbände an der Pflegereform 2027 setzt an unterschiedlichen Punkten an. Der BKK Dachverband begrüßt in seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2026 zwar den Präventionsfokus und die Pflegebegleitung. Scharf kritisiert er jedoch, dass neue Aufgaben auf die Pflegekassen übertragen werden. Gleichzeitig sinke deren Verwaltungskostenerstattung, und Bund, Länder sowie Kommunen würden laut Verband weiterhin „aus der Verantwortung genommen“. Der AOK-Bundesverband bemängelt zusätzliche Lasten für Beitragszahler bei fehlendem Bundesengagement sowie die ursprünglich geplante Rentenkürzung als „falsches Signal“. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe sorgt sich wiederum aus Sicht der Einrichtungsträger um die Umstellung von Einzelabrechnung auf Budgets. Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling warnt vor finanziellen Risiken für Pflegedienste, sollte die Refinanzierung steigender Personalkosten nicht verlässlich geregelt sein. Zudem kritisiert er eine geplante Aufweichung der Tarifbindung.
Was die Pflegereform 2027 für die Beratungspraxis bedeutet
Für Finanzberater und Versicherungsmakler ist vor allem die Unsicherheit über den Zeitplan relevant. Solange das Pflegeneuordnungsgesetz nicht final beschlossen ist, gilt uneingeschränkt das heutige Leistungsrecht. Umstellungen sollten Mandanten daher nicht vorschnell einplanen. Wer Angehörige berät, die auf die bisherige Verhinderungspflege angewiesen sind, sollte die geplante Kürzung im Blick behalten. Gegebenenfalls lohnt sich ein früher Hinweis auf Alternativen wie Tagespflege oder professionelle Ersatzpflege im Sachleistungsbudget. Für Betroffene mit Pflegegrad 1 lohnt sich zudem ein Blick auf ergänzende Leistungen wie den Wohnumfeld-Zuschuss. Der Wegfall des Entlastungsbetrags berührt diese Leistung nicht.
Die vier neuen Budgets auf einen Blick
Entlastungsbudget: ersetzt das Pflegegeld, für selbst organisierte häusliche Pflege, künftig auch für Pflegehilfsmittel und Ersatzpflege nutzbar. Ab Pflegegrad 2.
Sachleistungsbudget: ersetzt die Pflegesachleistung, für professionelle ambulante Pflegedienste, künftig auch für professionelle Ersatzpflege nutzbar. Ab Pflegegrad 2.
Sozialraumbudget: ersetzt den Entlastungsbetrag, für Alltagsunterstützung und niedrigschwellige Angebote im Sozialraum. Ab Pflegegrad 2, für Pflegegrad 1 nach Entwurfsstand nicht mehr vorgesehen.
Überbrückungsbudget: neue Leistung für kurzfristige Versorgungslücken, etwa bei Krankheit der Pflegeperson oder Krankenhausaufenthalt. Ab Pflegegrad 2, ersetzt den bisherigen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.













