Pensionsrückstellungen: 
Wie Unternehmen sich wappnen

Der Gesetzgeber sei zwar befugt, den Rechnungszinsfuß zu typisieren, argumentierten die Kölner Richter. Er müsse aber regelmäßig überprüfen, „ob die Typisierung noch realitätsgerecht ist“.

Und angesichts des „strukturellen Niedrigzinsumfelds“ habe sich der Zinsfuß inzwischen „so weit von der Realität entfernt“, dass eine gesetzgeberische Reaktion überfällig sei.

Nach dem Urteil der Finanzrichter stellen sich für Unternehmensverantwortliche drei Fragen: Wie stehen die Chancen, dass das Bundesverfassungsgericht einschreitet und den Sechs-Prozent-Satz für verfassungswidrig erklärt? Was müssen sie jetzt machen, um von einem etwaigen positiven Urteil zu profitieren? Und schließlich: Macht es angesichts der Steuernachteile überhaupt noch Sinn, Mitarbeitern eine Pension zusagen?

Flexibilität durch Direktzusagen

Aus Sicht der Unternehmen sprechen weiterhin gewichtige Argumente für Direktzusagen. Schließlich gewinnen Angebote zu betrieblichen Altersvorsorge im Zuge des Fachkräftemangels an Bedeutung – und gerade Direktzusagen können wegen ihrer hohen Flexibilität so ausgestaltet werden, dass sie auch im Niedrigzinsumfeld für Arbeitnehmer hochattraktiv sind.

Die Flexibilität betrifft sämtliche Ebenen. So können Unternehmen fast jederzeit die Beiträge erhöhen, wenn ein Mitarbeiter dies wünscht – zum Beispiel, weil die Rente in Sicht kommt.

Zudem hängen Direktzusagen nicht zwingend vom Abschluss von Versicherungsverträgen ab. Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie Sicherheitszuschläge (zum Beispiel für Langlebigkeit) belasten die Rentenhöhe häufig nicht.

Performance-Orientierung gewinnt Bedeutung

Auch bei der Auswahl der Anlageprodukte für eine rückgedeckte Zusage besteht großer Spielraum. Das ist im Niedrigzinsumfeld besonders wichtig, weil ein starker Fokus auf sicherheitsorientierten Zinsanlagen derzeit zu schmerzhaften Renditeeinbußen führt und Performance-Orientierung somit an Bedeutung gewinnt.

Bei Pensionszusagen, die über klassische Lebensversicherungen rückgedeckt sind, ist der Bewertungsunterschied besonders groß. Neben den genannten Sicherheitszuschlägen gilt hier bei Neuverträgen ein Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent, während es für die steuerbilanzielle Rückstellung bei sechs Prozent bleibt.

Dadurch steigt während der Anwartschaftsphase regelmäßig das zu versteuernde Einkommen des Unternehmens. Eine Option stellen in diesem Zusammenhang zum Beispiel Lebensversicherungen ohne Garantiezins dar, deren Anbieter größere Freiheiten bei der Geldanlage genießen.

Direktzusage und Erbschaftsteuer

Die hohe Flexibilität der Direktzusagen kann sich im Übrigen auch bei der Erbschaftsteuer auszahlen: Seit der Reform im Jahr 2016 gelten strengere Vorgaben für die Steuerverschonung von Betriebsvermögen, die insbesondere bei rückgedeckten Rentenzusagen – zum Beispiel auch an (Gesellschafter-)Geschäftsführer – zu erheblichen Steuernachteilen führen können.

Das liegt daran, dass in Versicherungen angelegtes Kapital oft mit einem hohen Anteil zu steuerpflichtigem Verwaltungsvermögen führt. Dank der Flexibilität von Direktzusagen können Verantwortliche jedoch gegensteuern, indem sie die Zusagen umstrukturieren oder von vornherein so gestalten, dass keine erbschaftsteuerlichen Probleme auftauchen.

Mehr noch: Richtig gestaltet ist die Direktzusage erbschaftsteuerlich günstiger als andere Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Dank dieses Feinjustierungs-Potenzials können Verantwortliche die Erbschaftsteuerlast vor einer Unternehmensübergabe signifikant reduzieren.

Seite drei: Die richtige Kommunikationsstrategie finden

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