Pflegereform 2027: Linnemann warnt vor Acht-Milliarden-Lücke

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Carsten Linnemann
Foto: Picture Alliance
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat die Pflegereform im Bundestag begründet und vor einem Defizit von rund acht Milliarden Euro ohne das Gesetz gewarnt. Kassen und private Versicherer sehen die Pläne des Gesundheitsministers kritisch.

Die Pflegereform 2027 ist im Bundestag angekommen: Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann (CDU) machte bei der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes deutlich, dass der sozialen Pflegeversicherung 2027 ohne das Gesetz ein Fehlbetrag von rund acht Milliarden Euro drohe. Der Bundestag überwies den Regierungsentwurf (Bundestags-Drucksache 21/8869) im Anschluss an die zuständigen Ausschüsse.

Linnemann begründete den Reformbedarf mit der Entwicklung der Fallzahlen. Vor etwa zehn Jahren sei für das Jahr 2030 noch mit rund 3,5 Millionen Pflegebedürftigen gerechnet worden. Heute erhalten nach seinen Worten bereits mehr als sechs Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Den pflegenden Angehörigen zollte er Respekt: „Diese Menschen sind unsere Alltagshelden“, sagte der Minister vor dem Parlament.

Der Fahrplan der Pflegereform 2027

Das Bundesgesundheitsministerium hatte am 5. Juni 2026 einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. Das Bundeskabinett beschloss die überarbeitete Fassung am 30. September 2026. Seit dem 2. November 2026 liegt der Regierungsentwurf dem Bundestag als Drucksache 21/8869 vor, drei Tage später folgte die erste Lesung. Nun beraten die Ausschüsse weiter, zweite und dritte Lesung stehen noch aus. Beschlossen ist die Pflegereform 2027 damit noch nicht.

Kritik von Kassen und privater Versicherungswirtschaft an der Pflegereform 2027

Schon zum Referentenentwurf hatte sich der GKV-Spitzenverband kritisch positioniert. In einer Stellungnahme vom 4. Juni 2026 bezeichnete der Verband das Vorhaben als notwendig, aber unausgewogen: Die Lasten träfen vor allem Pflegebedürftige und Beitragszahler, während sich Bund und Länder aus ihrer Finanzierungsverantwortung zögen.

Nach dem Kabinettsbeschluss legte der Verband nach. Für das kommende Jahr erwartet er gesamtgesellschaftliche Ausgaben von über elf Milliarden Euro, die eigentlich aus Bundesmitteln stammen sollten; für das laufende Jahr geht er von einer Deckungslücke in der Pflegeversicherung von 1,2 Milliarden Euro aus. Vorstandschef Oliver Blatt begrüßt zugleich den politischen Fortschritt: „Die Koalition hat Verantwortung übernommen. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich die Bundesregierung endlich auf den Weg macht und die Reform der Pflege jetzt angeht.“

Auch der PKV-Verband äußerte sich bereits im Juni zum Referentenentwurf. Er kritisierte, die Finanzierungslücke werde vor allem über steigende Beiträge zulasten jüngerer Generationen geschlossen, statt den Einstieg in eine kapitalgedeckte Pflegevorsorge zu wagen. Darüber hinaus machte der Verband darauf aufmerksam, dass der Entwurf eine Stundung der Rückzahlung in Höhe von 4,2 Milliarden Euro vorsieht, deren Tilgung erst in den Jahren 2035 bis 2039 erfolgen soll.

Aus dieser Kritik leitet der PKV-Verband zwei Forderungen ab: Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung sollen steuerlich absetzbar werden, und die betriebliche Pflegevorsorge soll über eine abgaben- und steuerfreie Entgeltumwandlung gestärkt werden. Als beschlossener Gesetzesinhalt sind diese Forderungen bislang nicht bestätigt, sie bleiben damit vorerst eine Verbandsposition.

Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) meldete sich kurz vor der ersten Lesung zu Wort. Am 4. November 2026 würdigte er wichtige Schritte der Pflegeneuordnung, bemängelte aber zugleich, dass die vorgesehenen Einsparungen nicht ausreichten und weder der Bund noch die private Pflegeversicherung ausreichend zur Lastenverteilung beitrügen.


Das könnte Sie auch interessieren:

Pflegegrad 2: Einstufung soll künftig strenger ausfallen

Abseits der Finanzierungsfragen nimmt die Pflegereform 2027 auch die Einstufung der Pflegegrade ins Visier. Auch der Regierungsentwurf sieht vor, die Punktegrenze für Pflegegrad 2 von bisher 27 auf 30 Punkte anzuheben; die weiteren Stufen sollen bei 50, 70 und 90 Punkten liegen. Diese Schwellenwerte basieren auf den Vorschlägen eines Expertenbeirats, der 2013 Empfehlungen zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgelegt hatte.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments