Was die Rentenreform für Selbstständige und Beamte bedeutet

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil
Foto: Bundesfinanzministerium / Jesco Denzel
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will neben einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige auch neue Beamte und Politiker in die gesetzliche Rente holen - weiter, als es die Rentenkommission empfiehlt. Der Beamtenbund dbb widerspricht scharf. Was das für Gründer und Berater bedeutet.

Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil will deutlich weiter gehen als die Rentenkommission. Er fordert nicht nur die von der Kommission vorgeschlagene Rentenversicherungspflicht für Selbstständige, sondern auch die Einbeziehung neu verbeamteter Beschäftigter und von Politikern in die gesetzliche Rente.

Diese Aussage traf er im Rahmen eines Bürgergesprächs in Heidelberg. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hatte ihren Bericht mit 33 Reformempfehlungen dagegen bereits Ende Juni 2026 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeleitet. Darin empfiehlt sie ausdrücklich keine Einbeziehung bestehender Beamter. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) wies Klingbeils Vorstoß bereits Ende September scharf zurück.

Zwei der 33 Empfehlungen prägen die Debatte seither besonders: die verpflichtende Absicherung Selbstständiger sowie der gezielte Ausschluss der Beamten von dieser Regelung.

Rentenversicherungspflicht Selbstständige: Das plant die Rentenkommission

Laut Empfehlung 22 der Kommission sollen neu gegründete Selbstständige ohne anderweitige Pflichtabsicherung künftig verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Bereits aktive Selbstständige hätten dagegen die Möglichkeit, sich ohne weitere Bedingungen davon befreien zu lassen. Damit würde die Neuregelung vor allem Gründer betreffen, nicht den bestehenden Bestand.

Für Neugründer geht es um spürbare Summen. Der Regelbeitrag läge 2026 bei 735,63 Euro im Monat; Grundlage dafür sind 18,6 Prozent der Bezugsgröße in Höhe von 3.955 Euro. In den ersten drei Jahren würden Gründer nur die Hälfte davon zahlen, also rund 367,82 Euro.

BeitragsartMonatlicher Beitrag 2026Berechnungsgrundlage
Regelbeitrag735,63 Euro18,6 Prozent der Bezugsgröße (3.955 Euro)
Ermäßigter Beitrag für Gründer (erste drei Jahre)367,82 EuroHälfte des Regelbeitrags
Quelle: VGSD (Verband der Gründer und Selbständigen Deutschlands)

Die Zahl der Betroffenen wäre beträchtlich. Im Jahr 2025 verzeichnete das Statistische Bundesamt etwa 1,751 Millionen Solo-Selbstständige ohne eigene Beschäftigte. Damit lag ihr Anteil an allen Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren bei 3,5 Prozent. Bei den 55- bis 64-Jährigen lag der Anteil bei 5,2 Prozent.

Rentenreform und Beamte: Warum die Kommission abwinkt

Bei Beamten zieht die Kommission eine klare Grenze. Bestehende Beamte sollen ausdrücklich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Stattdessen soll die Beamtenversorgung „wirkungsgleich“ an künftige Änderungen des gesetzlichen Rentensystems gekoppelt werden - etwa an die Regelaltersgrenze oder die Formel zur Rentenanpassung.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte schon vor der Veröffentlichung des Berichts wiederholt dafür plädiert, auch Beamte einzubeziehen - ein Vorschlag, dem die Kommission nicht folgte. Anfang September 2026 räumte sie zwar ein, dass bei einzelnen Elementen der Rentenreform noch Gesprächsbedarf bestehe, mahnte jedoch, das gesamte Reformpaket der Koalition nicht wieder aufzuschnüren.


Das könnte Sie auch interessieren:

Klingbeil fordert mehr als die Rentenkommission

Genau hier setzt Klingbeils Vorstoß an. Bei dem Bürgergespräch in Heidelberg begründet er die Ausweitung so: „Das wäre ein wirklicher Beitrag zu mehr Gerechtigkeit im System.“ Damit verlangt er, was die Kommission nicht vorgeschlagen hatte: auch neu verbeamtete Personen und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.

Prompt kam Widerspruch vom Beamtenbund dbb. Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer nennt den Vorstoß unfinanzierbar und rechtswidrig und erklärt: „Unsinn wird durch ständige Wiederholungen nicht zu sinnvoller Politik und populistische SPD-Parteiideologie nicht zu faktenbasierter Problemlösung.“ Die Beamtenfrage bleibt damit politisch umstritten und ist von der Kommissionsempfehlung klar zu trennen.

Rentenversicherungspflicht Selbstständige: Was das für Berater bedeutet

Praxisrelevant für Finanzberater, Versicherungsmakler und Vorsorgeexperten ist vor allem die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Eine automatische Einbeziehung neuer Gründer würde bestehende Beratungsmodelle zur privaten Altersvorsorge und zur Basisrente unmittelbar betreffen. Die vorgesehene Befreiungsmöglichkeit für bereits tätige Selbstständige erhält dagegen Spielraum im Bestand.

Auswirkungen hätte die Reform außerdem auf das Gesamtsystem. Schätzungen aus dem Umfeld der Rentenkommission zufolge könnten durch die Einbeziehung von rund 2,6 Millionen derzeit nicht pflichtversicherten Selbstständigen der Beitragssatz zur Rentenversicherung mittelfristig um etwa 0,5 Prozentpunkte sinken. Der Satz liegt 2026 bei 18,6 Prozent, je zur Hälfte getragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Langfristig schwächt sich dieser Effekt wieder ab, da die neu Versicherten eigene Rentenansprüche aufbauen.

Zeitplan der Rentenreform: Kabinett vor Weihnachten, Kapitalrente 2027

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Rentenreform in zwei separate Vorhaben unterteilt. Der Teil, der das Rentenrecht betrifft - darunter der Wegfall der abschlagsfreien Rente mit 63 - soll bereits vor Weihnachten 2026 das Kabinett passieren. Der Entwurf zum Kapitalrentengesetz hingegen kommt erst im ersten Quartal 2027 in den Bundestag.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments