„BU-Antrag bei psychischen Erkrankungen zu pauschal abgelehnt“

Welche BU-Rentenhöhe ist angemessen? Führen zurückliegende psychotherapeutische Behandlungen de facto zu einer Ablehnung des BU-Antrags? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Elke Scholz-Krause, geschäftsführende Gesellschafterin der Finanzberatung ESK Cityfinanz GmbH.

Elke Scholz-Krause: „BU aufgrund psychischer Erkrankungen ist in den letzten rund zehn Jahren stark angestiegen.“

Cash.Online: Immer wieder wird kritisiert, dass die abgesicherte BU-Rente zu niedrig gewählt werde. Welche Rentenhöhe betrachten Sie als angemessen?

Scholz-Krause: Pauschal kann man das natürlich nicht beantworten, denn es muss ja berücksichtigt werden, dass man nicht jede „beliebige“ Rentenhöhe versichern kann. Bereits bestehende Absicherungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge oder Versorgungswerken müssen berücksichtigt werden. Man darf im Verhältnis zum Nettoeinkommen keine höhere BU beziehungsweise Erwerbsminderungsrente erhalten. In der Praxis kommt das auch selten vor, da viele Kunden eine BU-Rente unter 1000 Euro versichert haben. Nehmen wir ein Beispiel: eine Kundin hat ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.800 Euro. Um eine annähernde Höhe zum Nettoeinkommen, im Falle einer BU zu erhalten, sollte die monatliche BU-Rente bei 1.200 bis 1.500 Euro liegen, wenn zum Beispiel nur Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden sind.

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Psychische Erkrankungen sind als Grund für eine Berufsunfähigkeit auf dem Vormarsch. Ergeben sich dadurch neue Herausforderungen für die Versicherer bei der Leistungsprüfung?

Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen ist in den letzten rund zehn Jahren stark angestiegen. Deshalb fragen Versicherer im Antrag auf fünf Jahre, beziehungsweise oft schon auf einen Zehnjahreszeitraum ab, ob eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt wurde. Wird diese Frage bejaht, wird in den meisten Fällen der Antrag abgelehnt. Leider erfolgt diese Ablehnung aus meiner Sicht häufig zu pauschal, ohne genauere Prüfung. KundInnen, welche sich beispielsweise aufgrund eines Trauerfalls in der Familie oder einer Scheidung ein paar Therapiestunden als „Hilfe“ gönnen, fallen bei vielen Gesellschaften dennoch durch das Raster, weil die Gesundheitsfrage nach psychotherapeutischer Behandlung im Antrag bejaht werden muss.

Sehen Sie neue Trends im Markt?

Der Einschluss einer lebenslangen Pflegerente wird von einigen Versicherern mit angeboten. Die erste BU-Versicherung mit gleichem Brutto-/Nettobeitrag wurde auf den Markt gebracht. Wir dürfen gespannt sein, ob andere Versicherer nachziehen werden.

Interview: Natalie Lennert

Foto: ESK Cityfinanz / Shutterstock

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