Rentenreform 2026: Was die Kommissionsempfehlungen für Versicherte bedeuten

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
#ThemenbereichEmpfehlung (Wortlaut)
1Ziele & Transparenz
Nettoersatzquote als Zielgröße
Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Altersversorgung eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
2Ziele & Transparenz
Nettoersatzquote als Kenngröße
Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen. Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z.B. Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darstellen, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. Die Nettoersatzquote soll sowohl für die obligatorische erste Säule als auch als Gesamtversorgungsniveau im Zusammenspiel mit der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen ausgewiesen werden.
3Ziele & Transparenz
Monitoring der Altersvorsorge
Die Kommission empfiehlt, die Indikatorik für das empirische Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung weiterzuentwickeln und dazu die administrative Datenbasis zu verbessern.
4Ziele & Transparenz
Digitale Rentenübersicht & Finanzbildung
Um die individuelle Altersvorsorgeplanung über alle Säulen hinweg zu erleichtern, empfiehlt die Kommission die Weiterentwicklung der Digitalen Rentenübersicht als Informations- und Planungstool. Zudem befürwortet die Kommission die Entwicklung einer lebensbegleitenden Finanzbildungsstrategie.
5Renteneintrittsalter
Kopplung an Lebenserwartung
Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartung anhand der aktuellen mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes, würde das bedeuten, dass die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde. Die Kommission spricht sich für eine regelmäßige Überprüfung aus, ob die der Anhebung der Regelaltersgrenze zugrundeliegenden Rahmenbedingungen und Annahmen weiterhin zutreffen – sei es durch das Parlament oder ein Gremium wie z.B. den Sozialbeirat.
6Renteneintrittsalter
Abschaffung der „Rente mit 63″
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
7Renteneintrittsalter
Kein reines Beitragsjahre-Modell
Die Kommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht.
8Renteneintrittsalter
Anhebung Frührentenalter auf 64
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Danach soll sie parallel zur Entwicklung der Regelaltersgrenze angehoben werden. Das Renteneintrittsfenster soll dadurch auch bei Anhebung der Regelaltersgrenze bei drei Jahren bleiben.
9Renteneintrittsalter
Aktualisierung der Ab-/Zuschläge
Die Kommission empfiehlt, die Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen und regelmäßig zu aktualisieren. Damit sollen die finanziellen Auswirkungen von vorzeitigen bzw. späteren Renteneintritten für die Versichertengemeinschaft weiterhin neutral bleiben.
10Renteneintrittsalter
Gesundheitsvorsorge & Erwerbsminderung
Die Kommission empfiehlt, das zum Jahresbeginn 2026 eingeführte Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die freiwillige, individuelle, berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahrs wissenschaftlich eng zu begleiten und ggf. weiterzuentwickeln. Die Kommission empfiehlt, für Versicherte, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und trotz gesundheitlicher Einschränkungen wieder arbeiten möchten, den Erprobungszeitraum von derzeit sechs Monaten auf ein Jahr zu verlängern. Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, sollen einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten. Die Kommission empfiehlt, den Begriff der Erwerbsminderung zu überarbeiten und dabei insbesondere die Vermittlungschancen von Personen zu berücksichtigen, die nur drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind.
11Leistungsregelungen
Hinterbliebenenversorgung
Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen.
12Leistungsregelungen
Stärkung der Rehabilitation
Die Kommission empfiehlt der Bundesregierung, Rehabilitation in Deutschland durch passende Maßnahmen gezielt zu stärken, um Gesundheit, Teilhabe und die langfristige Stabilität der sozialen Sicherungssysteme zu sichern. Die Kommission empfiehlt ein Reha-Budget in der GRV, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.
13Leistungsregelungen
Altersteilzeit reformieren
Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein.
14Finanzierung
Nachhaltigkeitsfaktor reaktivieren
Die Kommission empfiehlt, die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen. Die konkrete formeltechnische Implementation soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.
15Finanzierung
Übergangsfaktor für Rentenneuzugänge
Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt. Der Übergangsfaktor wird sukzessive abgeschmolzen, wenn die gesetzliche Kapitalrente das Rentenniveau erhöht. Die Kosten des Übergangsfaktors sollen aus Steuermitteln finanziert werden.
16Finanzierung
Einheitlicher Beitragssatz
Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV unverändert beizubehalten.
17Finanzierung
Transparenz nicht beitragsgedeckter Leistungen
Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), sicherzustellen. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als „Bundesanteil“ statt als „Bundeszuschüsse“ zu bezeichnen.
18Altersarmut
Bekämpfung verdeckter Armut
Die Kommission empfiehlt, dass Bund, Länder und Kommunen verdeckte Armut bekämpfen. Ziel muss sein, allen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern den faktischen Zugang zum verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimum zu sichern. Die Kommission unterstützt die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform, das Sozialleistungsrecht einfacher und übersichtlicher zu gestalten und die persönliche Beratung vor Ort und über digitale Zugangswege auszubauen.
19Altersarmut
Freibetrag in der Grundsicherung
Die Kommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Die Kommission empfiehlt daher, auch für Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, einen Freibetrag für gesetzliche Renten einzuführen.
20Altersarmut
Kein Zwang zum vorzeitigen Renteneintritt
Die Kommission empfiehlt, die mit dem Bürgergeldgesetz bis Ende 2026 ausgesetzte Regelung, nach der langzeitarbeitslose Menschen durch das Jobcenter dazu verpflichtet werden können, vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, dauerhaft abzuschaffen.
21Beitragszahler
Erwerbstätigenversicherung als Ideal
Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.
22Beitragszahler
Selbständige in die GRV
Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen. Die Versicherungspflicht sollte auch alle Personen umfassen, die bereits jetzt eine selbständige Beschäftigung ausüben. Ihnen soll jedoch ein voraussetzungsloses Herausoptieren ermöglicht werden.
23Beitragszahler
Beamtenversorgung angleichen
Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pension zu schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten.
24Beitragszahler
Abgeordnete in die GRV
Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.
25Beitragszahler
AG-Vorstände in die GRV
Die Kommission empfiehlt, Vorstände von Aktiengesellschaften in den Kreis der Pflichtversicherten in die GRV einzubeziehen.
26Beitragszahler
Minijobs in die GRV einbeziehen
Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im sog. Übergangsbereich (Midijobs).
27Kapitaldeckung
Stärkung kapitalgedeckter Elemente
Die Kommission empfiehlt eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Alterssicherung. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen. Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern orientieren.
28Kapitaldeckung
Gesetzliche Kapitalrente (Pflicht)
Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar ansteigt.
29Kapitaldeckung
Betriebliche Altersversorgung stärken
Die Kommission empfiehlt, im Jahr 2026 im Rahmen eines Sozialpartnerdialogs konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, die die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) insbesondere in bisher unterversorgten Bereichen deutlich erhöhen und von beiden Sozialpartnern mitgetragen werden. Diese Maßnahmen sollen im Anschluss in ein Gesetzgebungsverfahren überführt werden. Eine annähernd flächendeckende Verbreitung der bAV sollte perspektivisch angestrebt werden.
30Kapitaldeckung
Attraktivität der bAV verbessern
Die Kommission empfiehlt, durch Verbesserungen in den Bereichen Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen und den Verbreitungsgrad zu steigern.
31Kapitaldeckung
Frühstart-Rente mit Kapitalrente verzahnen
Die Kommission empfiehlt, die Ausgestaltung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden.
32Kapitaldeckung
Monitoring der privaten Altersvorsorge
Die Kommission empfiehlt ein enges, laufendes Monitoring der Wirkung der bereits beschlossenen Reformen in der privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung der Verbreitung, die angebotenen und gewählten Verträge, ihre Kosten und Renditechancen sowie die Auswirkungen der staatlichen Förderung auf den Bundeshaushalt und ihre Verteilungswirkungen.
33Organisation
Modernisierung der DRV
Die Kommission empfiehlt, die DRV organisatorisch so weiterzuentwickeln, dass sie ihre Aufgaben künftig effizienter, schneller und bei gesicherter Flächenpräsenz zugleich bürgernäher erfüllen kann.

Hinweis: Die Alterssicherungskommission (ASK) betont ausdrücklich, dass die 33 Empfehlungen als zusammenhängendes Gesamtpaket zu verstehen sind – nicht als Auswahlmenü. Die offizielle Übergabe an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erfolgt am 23. Juni 2026 im Kanzleramt. Quelle: ZDF, Wortlaut-PDF der Rentenkommission, 22.06.2026.

1 2Startseite

Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
1 Kommentar