Saftiger Bußgeldbescheid der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat der einstigen Schiffs-AG Marenave (heute: Marna Beteiligungen AG) wegen einer scheinbaren Lappalie ein Bußgeld aufgebrummt, das einem Drittel des Eigenkapitals entspricht. Das Unternehmen wehrt sich, landet jedoch erst einmal am „BaFin-Pranger“.

 

Die Meldung über den Bußgeldbescheid veröffentlichte die BaFin zeitgleich mit einer „Aktualisierung“.

Eigentlich berichtet Cash.Online grundsätzlich nicht über die Bußgelder, die am „BaFin-Pranger“, also auf der Website der Finanzaufsicht, veröffentlicht werden. Dieser Fall jedoch ist eine Ausnahme.

Demnach hat die BaFin der Marna Beteiligungen AG einen Bußgeldbescheid über nicht weniger als 450.000 Euro zugestellt. Das Versäumnis: Das Unternehmen „hatte der Öffentlichkeit den Konzernhalbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt“, so die Mitteilung der Behörde.

Ein Drittel des Eigenkapitals

Die Beamten stufen die scheinbare Lappalie offenbar als schweres Vergehen ein. Denn das Bußgeld entspricht nach Angaben von Marna glatt einem Drittel ihres Eigenkapitals (Stand 31. Dezember 2018) von knapp 1,35 Millionen Euro.

Das ehemalige Schifffahrtsunternehmen, das bis Mitte 2018 noch Marenave hieß, hat zudem einige Turbulenzen hinter sich. Es war einst von König & Cie. als erste Schifffahrts-AG an die Börse gebracht worden, geriet im Zuge der Krise jedoch ins Straucheln und wurde nach einigem Hickhack sowie dem Ausscheiden des späteren Großaktionärs Ernst Russ AG (vormals HCI Capital) im vergangenen Jahr umbenannt.

Marna informierte schon Anfang des Monats über den Bußgeldbescheid in „überraschender Höhe“ und kündigte an, Einspruch dagegen einzulegen. Demnach hat das Unternehmen den Bescheid der BaFin vom 28. März am 1. April 2019 erhalten. Um einen Aprilscherz handelte es sich jedoch keineswegs.

Seite 2: Nur knapp drei Monate zu spät

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