Ein Wasserschaden, ein Einbruch, ein Sturm – Schadenereignisse treffen Betroffene oft unvorbereitet. Wer eine Sachversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest die finanziellen Folgen begrenzen. Doch die Abwicklung verläuft nicht immer reibungslos, und bestimmte Fehler können die Entschädigungsleistung empfindlich schmälern. Der Bund der Versicherten (BdV) gibt Hinweise, wie Versicherte in den entscheidenden Stunden nach einem Schaden vorgehen sollten.
„Nach einem Schaden ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Zunächst müssten Versicherte dafür sorgen, dass keine weiteren Schäden entstehen – etwa indem sie ein beschädigtes Fenster provisorisch sichern. Dabei gebe es jedoch eine klare Grenze: Niemand sollte sich selbst in Gefahr bringen, um Folgeschäden abzuwenden.
So früh wie möglich sollte der Versicherer über den Schaden informiert werden, idealerweise schriftlich. Empfehlenswert ist zunächst ein Telefonat mit der zuständigen Schadenabteilung. Dort erhalten Versicherte in der Regel konkrete Hinweise zum weiteren Vorgehen sowie die erforderlichen Formulare. „Es ist sinnvoll, sich den Namen der Ansprechperson und die Schadennummer direkt zu notieren“, rät Boss.
Schadenstelle nicht voreilig verändern
Ein häufiger und folgenreicher Fehler: Versicherte beseitigen Schäden, bevor der Versicherer die Möglichkeit hatte, sie zu prüfen. Beschädigte Gegenstände oder die Schadenstelle sollten grundsätzlich nicht verändert werden, ohne dies vorab mit dem Versicherer abzustimmen. Werden Schäden ohne Absprache beseitigt, kann das im schlechtesten Fall die Entschädigungsleistung reduzieren.
Lassen sich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung nicht aufschieben, sollten Betroffene den Zustand zuvor sorgfältig dokumentieren – mit Fotos und Videos – und beschädigte Gegenstände aufbewahren. Wichtig: Steht der Schaden im Zusammenhang mit einer Straftat, etwa nach einem Einbruch, muss unverzüglich die Polizei verständigt werden. Auch hier gilt: Vorher möglichst nichts verändern.
Belege und Nachweise frühzeitig zusammenstellen
Damit der Versicherer den Anspruch prüfen kann, müssen Versicherte alle notwendigen Informationen liefern. Dazu gehören Rechnungen, Kaufbelege oder andere Nachweise über beschädigte, zerstörte oder gestohlene Gegenstände. Der BdV empfiehlt deshalb, Unterlagen zu wertvollen Dingen dauerhaft aufzubewahren. Auch Fotos, Videos oder Gutachten können den Nachweis erleichtern. „Falls keine Belege vorhanden sind, können unter Umständen auch Zeugenaussagen den Besitz nachweisen“, sagt Boss.















