Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) und das IVS, das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung, sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen wichtigen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Altersvorsorge. Gleichzeitig machen beide Vereinigungen deutlich, dass zentrale Fragen der Umsetzung noch offen sind.
Die erstmalige Formulierung eines Gesamtversorgungsniveaus bewertet die DAV als ambitioniertes Ziel für die Ausgestaltung des Drei-Säulen-Systems. Transparenz über den individuellen Versorgungsstand sei dafür eine wichtige Voraussetzung – aber nicht hinreichend. „Die empfohlene 70-Prozent-Nettoersatzrate über alle drei Säulen als Versorgungsziel ist ein bedeutender Schritt, da sie ein klares Ziel definiert, das aus unserer Sicht jedoch nur ein Mindestniveau für die Sicherung des Lebensstandards im Alter sein kann“, sagt Susanna Adelhardt, Vorstandsvorsitzende der DAV.
Adelhardt fordert zudem eine Konkretisierung, welchen Beitrag gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge jeweils zum Gesamtversorgungsziel leisten sollen: „Ausgangspunkt dafür ist eine verlässliche und einheitliche Datenbasis, zusammen mit realistischen Annahmen, um das Drei-Säulen-System in Deutschland langfristig stabil auszurichten.“
bAV-Ausbau: Oecking warnt vor Verengung auf Sozialpartnermodelle
Die geplante Einrichtung eines Sozialpartnerdialogs zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sehen DAV und IVS grundsätzlich positiv. Stefan Oecking, Vorstandsvorsitzender des IVS, mahnt jedoch zur Offenheit bei der Ausgestaltung: „Wenn die Verbreitung der bAV vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gelingen soll, dann brauchen wir allerdings einfach umsetzbare Lösungen, die auch ohne Sozialpartner funktionieren und bei denen für die Arbeitgeber neben der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen keine weiteren Pflichten bestehen.“
Der Diskurs dürfe sich nicht ausschließlich auf Sozialpartnermodelle verengen, so Oecking weiter. Er müsse offen sein gegenüber den verschiedenen Durchführungswegen und Modellen der bAV und auch nicht-tarifgebundene Unternehmen einschließen. Ziel solle sein, bewährte Strukturen und fachliche Expertise in die Diskussion einzubeziehen, um praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten.
Oecking betont darüber hinaus strukturelle Voraussetzungen: „Was wir darüber hinaus für den weiteren Ausbau der bAV brauchen, sind verlässliche Rahmenbedingungen sowie Wirtschaftswachstum und Produktivitätssteigerungen. Diese Faktoren müssen im Sozialpartnerdialog und in der Erarbeitung von Lösungen zur Stärkung der bAV ebenfalls berücksichtigt werden.“
Kapitalrente: Renditeorientierung und kollektive Risikoteilung entscheidend
Die Einführung der Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung begrüßen beide Aktuar-Vereinigungen grundsätzlich. Sie ermögliche den Aufbau einer zusätzlichen Versorgung, auf die keine Leistungen aus bestehenden kapitalgedeckten Systemen angerechnet werden. DAV-Vorständin Adelhardt sieht jedoch entscheidende Detailfragen noch ungelöst: „Entscheidend für die attraktive Umsetzung sind eine langfristig renditeorientierte Ausgestaltung sowie die Möglichkeit einer kollektiven Risikoteilung.“
Das gelte nicht nur für die Anspar-, sondern auch für die Rentenphase. Adelhardt drängt auf Klärung, wie aus dem angesparten Kapital eine lebenslange Rentenzahlung wird: „Das ist eine zentrale aktuarielle Fragestellung, in deren Beantwortung wir uns mit unserer unabhängigen fachlichen Expertise gerne einbringen.“
DAV und IVS weisen zugleich auf erhebliche Umsetzungsanforderungen hin. Die notwendige Einzelkontenführung erfordere neue administrative und technische Systeme, deren Entwicklung mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre. Aus Sicht beider Vereinigungen sollte daher ernsthaft geprüft werden, ob bestehende Systeme aus der bAV oder der privaten Altersvorsorge als effiziente Alternative genutzt werden können – sowohl für die technische Umsetzung als auch für die kollektive Risikoteilung in der Anspar- und Rentenphase.









