Versicherungspflicht für Sitzrasenmäher

Sitzrasenmäher
Foto: Bildagentur PantherMedia / alexeys
Die Ampel-Koalition begründete die Regelung damit, dass Sach- und Personenschäden bei Unfällen abgedeckt sein müssten.

Für Sitzrasenmäher, Kehrmaschinen und Gabelstapler soll ab dem Jahr 2025 eine Versicherungspflicht gelten – zumindest wenn sie außerhalb von Privat- oder Betriebsgeländen unterwegs sind.

Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat. Wenn auch der Bundesrat der Neuregelung zustimmt, muss für „zulassungsfreie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h“ eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn diese Fahrzeuge über öffentliche Straßen und Wege rollen.

Die Ampel-Koalition begründete die Regelung damit, dass Sach- und Personenschäden bei Unfällen abgedeckt sein müssten. „Wir wollen Menschen vor Schäden im öffentlichen Straßenverkehr schützen – und da muss eben auch eine Versicherungspflicht hinter solchen Kfz stehen“, erklärte die SPD-Abgeordnete Luiza Licina-Bode.

Die Union und die AfD beklagten hingegen überflüssige Bürokratie, weil es um sehr wenige Fälle gehe. In den vergangenen fünf Jahren habe es mit solchen Fahrzeugen bundesweit nur acht Unfälle mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 3.900 Euro gegeben. (dpa-AFX)

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