VGF appelliert an die Macher des 15b

Der Verband Geschlossene Fonds (VGF) fordert alle am Gesetzgebungsverfahren zum Paragrafen 15b Einkommensteuergesetz Beteiligten auf, dem Vorhaben in der jetzigen Form nicht zuzustimmen.

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses zu diesem Thema erklärt Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des VGF, dass insbesondere die Stichtagsregelungen nach Ansicht des Verbandes das grundgesetzlich geschützte Vertrauen der Steuerpflichtigen in den Fortbestand der bestehenden Steuergesetzgebung verletzen.

?Die Vorschriften verstoßen daher gegen das Rechtsstaatsprinzip des Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz und sind verfassungswidrig?, schreibt Romba in einer Erklärung, die cash-online vorliegt. Die geplanten Vorschriften führen zudem laut Romba zu einem Eingriff in bereits unter anderen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen getätigte Investitionen und in die unternehmerische Freiheit.

Die beabsichtigte Neuregelung verunsichere den Investitionsstandort Deutschland. Es drohe nicht nur der Verlust bereits getätigter Investitionen, sondern auch eine nachlassende Investitionstätigkeit in Deutschland. Als Folge seien Ausfälle bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen bei Herstellern und Zulieferern zu befürchten, wenn Arbeitskräfte entlassen und Unternehmen Verluste erwirtschaften, weil Investitionsprojekte nicht umgesetzt werden.

Der Verbesserungsvorschlag des VGF, den dieser auf dem heutigen Experten-Hearing vortragen wird: Der Stichtag sollte an den Tag knüpfen, an dem das Verpflichtungsgeschäft für die Investition (zum Beispiel die Unterzeichnung entsprechender Kaufverträge) getätigt wurde.

Die Zehn-Prozent-Regelung sollte zudem nicht weiter aufgegriffen werden. Die Regelung sei willkürlich gewählt und ohne sachliche Rechtfertigung. Stattdessen, so der VGF, wäre eine Regelung denkbar, wonach Paragraf 15b Absatz 1 nur anzuwenden ist, wenn die prognostizierte Verzinsung des nach dem Konzept aufzubringenden Kapitals nach der Methode des internen Zinsfusses nach Steuern höher ist als vor Steuern.

Fazit der Verbandsfunktionäre: ?Anstatt vorschnell eine Regelung durchsetzen zu wollen, deren gesamtwirtschaftlicher Schaden größer sein wird als ihr Nutzen, sollte gemeinsam mit der Branche der Geschlossenen Fonds eine verlässliche und nachhaltige Lösung erarbeitet werden.?

Hintergrund: Gegenwärtig läuft das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines neuen Paragrafen 15b ins Einkommensteuergesetz. Heute findet dazu eine Sachverständigenanhörung vor dem Finanzausschuss des deutschen Bundestages statt. Das Gesetz soll am 1. Juli in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet und am 8. Juli im Bundesrat behandelt werden.

Geplant ist, mit Paragraf 15b die Verrechnungsmöglichkeiten steuerlicher Verluste in der Investitionsphase geschlossener Fonds generell erheblich einzuschränken. Laut 15b sollen künftig nur noch Verluste von maximal zehn Prozent mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Alles, was darüber hinausgeht, soll lediglich innerhalb der gleichen Einkunftsquelle, des gleichen Fonds also, verrechenbar sein.

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