WWK erweitert bAV-Angebot um Tarif für Geringverdiener-Förderung

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Thomas Heß, Orga-Direktor Partnervertrieb und Ruven Simon, Leiter bAV-Vertrieb (v.l.)

Die WWK baut ihr Angebot in der betrieblichen Altersversorgung weiter aus und rückt gezielt die Förderung nach Paragraph 100 Einkommensteuergesetz in den Fokus. Und damit eine bislang wenig genutzte Möglichkeit für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Die WWK erweitert ihr Portfolio in der betrieblichen Altersversorgung um den Tarif FVG26 UDV. Damit adressiert der Versicherer gezielt die Förderung nach Paragraph 100 Einkommensteuergesetz, die vor allem Beschäftigte mit geringem Einkommen stärker in die bAV einbinden soll. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber zusätzliche Anreize für entsprechende Vorsorgelösungen erhalten.

Der neue Tarif ist darauf ausgelegt, die gesetzlichen Fördermöglichkeiten im Beratungsalltag praktikabel nutzbar zu machen. „Mit dem Tarif FVG26 UDV geben wir Vermittlern und Unternehmen ein Instrument an die Hand, das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern für alle Beteiligten großen Nutzen stiftet“, erklärt Ruven Simon, Leiter bAV-Vertrieb bei der WWK.


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Die Einführung fügt sich in die strategische Weiterentwicklung des bAV-Geschäfts ein. Der Versicherer baut sein Angebot seit Jahren aus und setzt dabei auf eine Kombination aus Produktlösungen, flexiblen Vertragsgestaltungen und vereinfachten Prozessen.

Ausbau der bAV mit Blick auf neue Förderansätze

Mit dem Tarif FVG26 UDV greift die WWK gezielt aktuelle regulatorische Anforderungen auf. Das Produkt ergänzt die bestehende Tarifgeneration, die in den vergangenen zwei Jahren eingeführt wurde.

Thomas Heß, Bereichsleiter Marketing und Organisationsdirektor Partnervertrieb, verweist auf die strategische Ausrichtung: „Die von Rating-Instituten und Fachzeitschriften erhaltenen Auszeichnung bestätigen unsere strategische Ausrichtung auf die betriebliche Altersversorgung als wachstumsstarkes Geschäftsfeld. Gleichzeitig zeigt sie, dass wir mit unserer Produktgeneration und unserem Fokus auf Service und Prozessvereinfachung den richtigen Weg eingeschlagen haben.“

Ein Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung administrativer Hürden. So bietet die WWK eine kostenfreie digitale Verwaltung von bAV-Verträgen an, die auch über Anbietergrenzen hinweg genutzt werden kann. Unternehmen werden zudem beim Aufbau entsprechender digitaler Strukturen unterstützt.

Digitale Verwaltung und flexible Vertragsgestaltung

Neben der Prozessvereinfachung stellt der Versicherer die Flexibilität der Tarife in den Vordergrund. Verträge lassen sich an unterschiedliche Lebensphasen der Beschäftigten anpassen. Änderungen erfolgen dabei weiterhin auf Basis der ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Der neue Tarif ist seit dem 13. April 2026 im Angebotsprogramm Avanti verfügbar. Der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist der 1. Mai 2026.

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