Der demografische Wandel setzt das deutsche Rentensystem unter wachsenden Druck. Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenempfänger – und die Bezugsdauer steigt stetig. Lag sie 1960 im Schnitt bei rund zehn Jahren, beträgt sie heute etwa 20 Jahre. Das umlagefinanzierte System gerät damit strukturell an seine Grenzen. Mit rund 130 Milliarden Euro steuerte der Bund 2025 bereits etwa ein Viertel seines Haushalts zur gesetzlichen Rentenversicherung bei.
Höhere Beitragssätze, steigende Bundeszuschüsse, ein späterer Renteneintritt oder gekürzte Leistungen – all diese Stellschrauben verschieben die Belastungen lediglich an andere Stellen im System. „Eine langfristige und generationengerechte Lösung wird nur möglich sein, wenn die Altersversorgung in ihrer gesamten Struktur neu gedacht wird“, sagt Dr. Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). Die Fokussierung auf einzelne Stellschrauben greife zu kurz. „Entscheidend ist, wie alle drei Säulen künftig zusammenwirken“, so Schwark weiter.
Neben dem Altersrisiko hat auch der gesetzliche Schutz bei Invalidität und für Hinterbliebene in den vergangenen Jahrzehnten deutlich abgenommen. Vor diesem Hintergrund plädieren Zurich und DIA in ihrem Positionspapier dafür, die betriebliche Altersversorgung (bAV) erheblich stärker in die Reformüberlegungen einzubeziehen. „Wenn die gesetzliche Rente an ihre Grenzen stößt, braucht Deutschland eine stärkere zweite Säule“, sagt Björn Bohnhoff, Vorstand Leben der Zurich Gruppe Deutschland. „Die betriebliche Altersversorgung ist der naheliegendste Hebel, um Versorgungslücken wirksam zu schließen – nicht nur bei der Altersrente, sondern auch bei der Absicherung biometrischer Risiken“, betont Bonhoff.
Neun Reformansätze für mehr Reichweite und Wirkung
Etwa jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland verfügt laut DIA und Zurich bereits über eine Betriebsrentenzusage, das Vertrauen in das Instrument ist somit hoch. Dennoch bleibt die Verbreitung – vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen – deutlich hinter den Möglichkeiten zurück. Als zentrale Hemmnisse nennen die Autoren administrative Komplexität, Haftungsfragen auf Arbeitgeberseite, fehlende Anreize und unzureichende Kenntnisse.
Statt eines starren Obligatoriums schlägt das Papier ein gestuftes Bonus-Malus-Modell vor: Unternehmen, die frühzeitig bAV-Systeme einführen, sollten gezielt gefördert werden. Wer sich dauerhaft entzieht, müsste perspektivisch mit Nachteilen oder zusätzlichem Transparenzdruck rechnen. Flankierend fordern DIA und Zurich einen gesetzlichen Rahmen für Autoenrolment-Systeme mit Widerspruchsrecht. Beschäftigte würden automatisch einbezogen, könnten aber aktiv widersprechen. Internationale Erfahrungen zeigen, dass solche Modelle die Teilnahmequoten deutlich erhöhen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Einbindung von Geringverdienern. Die bestehenden steuerlichen Anreize laufen hier häufig ins Leere, da die eigene Sparfähigkeit begrenzt ist. Vorgeschlagen wird ein gefördertes Mischmodell, bei dem Beiträge von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat kombiniert werden – so würden bereits kleine Eigenbeiträge spürbar aufgestockt.
Haftung, Portabilität und Gruppenlösungen im Fokus
Um Vorbehalte auf Arbeitgeberseite abzubauen, fordern die Autoren eine Reduzierung rechtlicher Unsicherheiten bei Haftungsfragen. Diskutiert werden eine Absenkung des Garantieniveaus in bestimmten Zusageformen sowie weitergehende Entlastungsmodelle für Arbeitgeber. Hinzu kommt die Vereinfachung der Administration: Gerade kleinere Unternehmen werden durch komplexe Prozesse abgeschreckt. Als Lösung skizziert das Papier eine zentrale digitale Infrastruktur, über die Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre bAV standardisiert verwalten können.
Bei der Portabilität sehen die Autoren ebenfalls Handlungsbedarf. Erworbene Anwartschaften sollen bei einem Arbeitgeberwechsel leichter übertragen werden können – rechtliche Klarstellungen und standardisierte Verfahren könnten die Praxis hier erheblich vereinfachen. Besonderes Gewicht legt das Papier zudem auf die Stärkung von Gruppenlösungen für biometrische Risiken wie Invalidität und Tod. Internationale Beispiele zeigen, dass kollektive Lösungen über Arbeitgeber eine zentrale Rolle spielen können, sofern regulatorische Hürden abgebaut werden.
Schließlich sehen DIA und Zurich Verbesserungsbedarf bei der Wahrnehmung der bAV: Viele Beschäftigte unterschätzen den Wert ihrer Ansprüche, viele Arbeitgeber erkennen die Vorteile nicht vollständig. Mehr Transparenz, bessere Information und stärkere Finanzbildung gelten daher als notwendige Ergänzungsmaßnahmen.
Internationale Erfahrungen als Orientierungsrahmen
Der Blick ins Ausland stützt die Forderung nach einer stärkeren zweiten Säule. In Ländern mit verpflichtenden oder quasi-obligatorischen Modellen leistet die betriebliche Altersversorgung einen deutlich größeren Beitrag zum Gesamteinkommen im Alter. Deutschland erreicht mit seinem freiwilligen System zwar vergleichsweise hohe Verbreitungsquoten, bleibt in der Gesamtwirkung jedoch hinter stärker ausgebauten Systemen zurück.
„Wir haben uns gezielt angeschaut, warum Systeme mit hoher Absicherung im Ausland funktionieren – nicht, um sie zu kopieren, sondern um ihre Erfolgsprinzipien zu verstehen“, betont Bohnhoff. „Der entscheidende Punkt ist: Diese Prinzipien müssen wir konsequent auf unser eigenes, bereits gut entwickeltes bAV-System übertragen.“ DIA und Zurich sehen nun die Politik am Zug: Die bAV dürfe nicht länger als Ergänzung gedacht werden, sondern müsse als tragender Bestandteil der Reform verbindlich gestärkt werden.
















