Bist Du nur Tippgeber – oder vermittelst Du schon?

Für die beiden Anlageberater, die ein Produkt nur in einem Nebensatz erwähnt hatten, bedeutet diese Rechtsprechung im Endergebnis, dass ihre Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) nicht zahlen musste. Dennoch hätte das Strafverfahren erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen können.

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Denn Strafanzeigen haben eine sehr unangenehme Eigenschaft: Man muss sich gegen die Vorwürfe verteidigen und dazu einen spezialisierten Fachanwalt, einen Strafverteidiger einschalten. Diese Spezialisten haben in der Regel entsprechend hohe Kosten- und Stundensätze.

Viele Strafverfahren dauern Monate und mitunter auch Jahre, bis die Verteidigung die Unschuld darlegen kann und es zur Einstellung des Verfahrens kommt. Neben den aufgeriebenen Nerven bleiben die Betroffenen ohne Straf-Rechtsschutzversicherung auf vielen tausend Euro Aufwand sitzen. Denn auch bei einem Freispruch hat der Beklagte sämtliche Kosten für den Rechtsbeistand und das Verfahren selbst zu zahlen.

Zu ihrem Glück waren die beiden Vermittler in einem Schutzverein organisiert, bei dem die Mitgliedschaft eine Strafrechtsschutzversicherung beinhaltete.

Oliver Renner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker, Lehrbeauftragter der Hochschule Pforzheim und der Fachhochschule Schmalkalden für das weiterbildendende Studium zum Finanzfachwirt; stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses ”Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht” der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Foto: Oliver Renner

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