BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren: Keine Pflichtverletzung riskieren

Kürzlich hat der Bundesgerichtshof das formularmäßig vereinbarte laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelt bei Unternehmerdarlehen verboten. Geschäftsführer sind in der Regel verpflichtet, berechtigte Ansprüche anzumelden, um sich nicht wegen Pflichtverletzung angreifbar zu machen.

Gastbeitrag von Dr. Markus Brender, Kanzlei Brender & Hülsmeier

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„Geschäftsführer sind grundsätzlich rechtlich verpflichtet, berechtigte Ansprüche zugunsten ihres Unternehmens geltend zu machen, um sich nicht ihrerseits wegen Pflichtverletzung angreifbar zu machen.“

Bereits im Oktober 2014 hatte das höchste deutsche Zivilgericht entschieden, dass Banken bei Verbrauchern über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren für Darlehen erheben dürfen.

Bearbeitungsgebühren unwirksam

Ganz aktuell hat der Bundesgerichtshof dies am 4. Juli in zwei Urteilen nun auch für Darlehen von Unternehmern bejaht.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren sind, weshalb gemäß Paragraf 307 Abs. 2 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist.

Damit aber sind derartige Bearbeitungsklauseln auch bei Unternehmern unwirksam, so dass bereits bezahlte Gebühren grundsätzlich zurückverlangt werden können.

Bedeutung für die Praxis

Das Gericht lehnt es ab, Unternehmer wegen angeblicher Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs schlechter zu stellen als Verbraucher. Es eröffnet rechtlich damit die Möglichkeit, in einer Vielzahl von Fällen, die bereits bezahlten laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren von der Bank erfolgreich zurückverlangen zu können. Es handelt sich hierbei um teilweise hohe Beträge.

Geschäftsführer sind grundsätzlich rechtlich verpflichtet, berechtigte Ansprüche zugunsten ihres Unternehmens geltend zu machen, um sich nicht ihrerseits wegen Pflichtverletzung angreifbar zu machen. Für die Kreditwirtschaft bedeutet die Auffassung des Gerichtes wirtschaftlich einen harten Schlag. Sie muss sich auf hohe finanzielle Belastungen einstellen.

Seite zwei: Prüfung dringend empfohlen

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