Koalitionsvertrag: AfW lehnt Bafin-Aufsicht über freie Dienstleister ab

Der kürzlich vorgestellte Entwurf eines Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD betrifft auch die deutschen Finanzdienstleister. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW spricht sich nun entschieden gegen die Pläne zur Aufsicht über freie Finanzdienstleister aus.

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Nach Ansicht der AfW ist die Bafin nicht für die Aufsicht über die 38.000 freien Finanzanlagenvermittler Deutschlands geeignet.

Laut AfW ist jeder Schritt hin zu einer Regierung und verlässlichen politischen Aussagen zu begrüßen, so auch der am 07.02.2018 vorgestellte Entwurf eines Koalitionsvertrags.

In diesem sei vorgesehen, die Finanzaufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) zu übertragen. Als Grund dafür werde das Ziel einer einheitlichen und hochwertigen Finanzaufsicht angeführt.

Dieses Ziel und die damit einhergehenden einheitlichen Spielregeln für alle Vermittlungsbereiche werden durch den AfW befürwortet, jedoch sei der angedachte Weg einer Bafin-Aufsicht über freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34 f der Gewerbeordnung nicht sinnvoll.

Bestehendes System ist bewährt

Erst seit 2013 existiere ein neues Zulassungs- und Aufsichtssystem durch die IHKen, Gewerbeämter und Wirtschaftsprüfer. Dieses System habe sich weitgehend bewährt.

Nur fünf Jahre nach Einführung dieses Systems sei kein überzeugendes Argument für eine grundlegende und mit finanziellem und bürokratischem Aufwand verbundene Änderung ersichtlich.

Gerade die IHKen seien inzwischen mit großem Know-How und erheblichem Engagement in der Fläche tätig. Durch das föderale System seien in einigen Bundesländern jedoch die Gewerbeämter für die Aufsicht zuständig. Daher mache sich der AfW für eine bundeseinheitliche IHK-Aufsicht stark.

Die Bafin sei hingegen nicht geeignet, die Aufsicht über die etwa 38.000 deutschen Finanzanlagenvermittler zu übernehmen. Mit der Umsetzung von IDD, Mifid II, Solvency II und weiteren Großprojekten stehe sie schon im Rahmen ihrer aktuellen Pflichten vor großen Herausforderungen.

Fondsvermittlung wird KWG-Instituten nicht überlassen

Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, kommentiert die Vereinbarungen: „Deutsche Kreditwirtschaft und Verbraucherschützer haben sich hier prominent mit einer alten Forderung in den Koalitionsvertrag eingebracht. Wir werden handeln, wenn nötig.“

„Offensichtlich klargestellt werden muss, dass ein angedachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht nicht automatisch zu einer Abschaffung des Paragraf 34 f Gewerbeordnung, also der KWG-Bereichsausnahme nach Paragraf zwei Absatz sechs Satz eins Nummer acht führt. Es gibt keinen Plan, die Fondsvermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen, wie teilweise kolportiert wird.“ (bm)

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