Drei Seiten, die den Markt verändern (sollen)

Das Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) muss ab Juni 2012 zusätzlich zum Beteiligungsprospekt veröffentlicht werden und darf nicht mehr als drei Seiten umfassen. Das soll Anlegern einen schnellen Vergleich der Produkte ermöglichen.

Vermoegensanlage-Informationsblatt-Rueber-Reiff
Verkaufsprospekte von geschlossenen Fonds umfassen regelmäßig mehr Seiten als ein guter Kriminalroman. Allerdings empfinden viele Anleger die Lektüre eines Verkaufsprospektes als viel weniger spannend und widmen dem Prospekt daher nur wenig Zeit. Wenn sich der geschlossene Fonds dann schlechter als erhofft entwickelt, sind viele Anleger häufig überrascht, dass sich Risiken verwirklicht haben, über die sie bei einem intensiveren Studium des Verkaufsprospektes bereits informiert worden wären und die sie daher bei ihrer Investitionsentscheidung hätten berücksichtigen können.

Der Gesetzgeber kennt die Anlagementalitäten und Investitionsgewohnheiten seiner Wähler und hat die Initiatoren von geschlossenen Fonds über Paragraf 13 des neuen Vermögensanlagengesetzes verpflichtet, ab dem 1. Juni 2012 neben dem Verkaufsprospekt ein sogenanntes Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) zu veröffentlichen.

Das VIB muss die wesentlichen Merkmale des geschlossenen Fonds in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise so darstellen, dass der Leser den geschlossenen Fonds leicht mit anderen Anlagemöglichkeiten vergleichen kann.

Das Gesetz verlangt, dass das VIB insbesondere Informationen über die Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekte, über die Risiken, über die Kosten und Provisionen sowie über die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen enthält. Der Umfang des VIB darf drei DIN-A4-Seiten nicht überschreiten.

Mehr Sicherheit für Anleger und Vertriebe geschlossener Fonds

Die Einführung des VIB ist sehr zu begrüßen, da es für Anleger Investitionsentscheidungen erleichtern und für Vertriebe Beratungsgespräche haftungssicherer machen kann. Anleger können sich durch das VIB rasch einen Überblick über verschiedene geschlossene Fonds verschaffen und entscheiden, welchen geschlossenen Fonds sie intensiver überprüfen möchten.

Seite 2: Alle Seiten profitieren von der Einführung des VIB

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