Neues aus der (Bundes-)Anstalt: Der Bafin-Pranger

Seit vergangener Woche veröffentlicht die Bafin Bußgelder und andere Maßnahmen gegen Institute und Geschäftsleiter auf ihrer Homepage. Ein Pranger.

Der Löwer-Kommentar

„In einem Rechtsstaat müssen die Strafen selber ausreichen, um Gesetzesverstöße zu ahnden und Täter abzuschrecken. Für eine zusätzliche öffentliche Demütigung ist kein Raum.“

Zugegeben: Die Überschrift dieses Kommentars ist nicht ganz fair. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann wenig dafür. Sie setzt nur das um, was EU-Bürokraten beschlossen und deutsche Politiker in das Kreditwesengesetz (KWG) übernommen haben.

Demnach soll die Bafin alle rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen und Maßnahmen wegen Verstößen gegen das KWG und angrenzende Vorschriften „unverzüglich auf ihren Internetseiten öffentlich bekannt machen und dabei auch Informationen zu Art und Charakter des Verstoßes mitteilen“.

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Mittelalterliches mit modernen Mitteln

Das bedeutet: Sie soll die Unternehmen und gegebenenfalls auch deren Chefs persönlich an den Pranger stellen. Damit hat sie nun begonnen und erstmals einzelne Vorgänge sowie deren Adressaten veröffentlicht.

Basis für diese mittelalterliche Strafmaßnahme mit modernen Mitteln ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2013. Demnach sollen die Bekanntmachungen erfolgen, „um zu gewährleisten, dass die Verwaltungs-Sanktionen abschreckend wirken“.

Die Brüsseler Bürokraten haben sich also noch nicht einmal die Mühe gemacht, irgendeine vernünftige Begründung wie die Stabilität des Finanzmarkts oder die Markttransparenz vorzuschützen. Sie wollen ganz offiziell nur eines: Einen Pranger.

Seite zwei: Bafin-Pranger als Tabubruch

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