Kanam Grund: KAGB ermöglicht schockresistente offene Immobilienfonds

Die Reform der offenen Immobilienfonds durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ermöglicht nach Meinung der Münchener Investmentgesellschaft Kanam Grund künftig die Auflegung sicherer und „schockresistenter“ offener Immobilienfonds.

Kanam Grund: Hans-Joachim Kleinert
Hans-Joachim Kleinert, Kanam Grund: „Damit ist für den Bereich der offenen Immobilienfonds erstmals seit langem eine Reform zustande gekommen, die diesen Namen auch verdient.“

Wie die Münchner mitteilen, laufen bereits Gespräche mit der Aufsichtsbehörde BaFin zur Auflage eines solchen Immobilienfonds der neuen Generation. Damit soll dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis deutscher Anleger möglichst zeitnah eine maßgeschneiderte Investitionsmöglichkeit angeboten werden können. Das neue KAGB hatte nach drei Lesungen im Bundestag am Freitag den Bundesrat passiert.

„Nach langen Diskussionen ist damit für den Bereich der offenen Immobilienfonds erstmals seit langem eine Reform zustande gekommen, die diesen Namen auch verdient“, sagt Hans-Joachim Kleinert, geschäftsführender Gesellschafter der Kanam Grund Kapitalanlagegesellschaft.

Längere Haltefristen sind anlegerfreundlich

Die neuen Regelungen mit längeren Haltefristen statt börsentäglicher Verfügbarkeit der Einlagen kämen ganz offenkundig der geänderten Einstellung der Anleger entgegen. So habe eine repräsentative Studie des IMR Institute for Marketing im Auftrag der Kanam Grund ergeben, dass die überwiegende Mehrheit von 76 Prozent deutscher Anleger bei offenen Immobilienfonds eindeutig sicherheitsorientierte Fondsmodelle priorisiert.

Diese geänderte Einstellung der Anleger ist nach Einschätzung des IMR offensichtlich eine Reaktion auf die im Jahr 2008 durch die Lehman-Pleite entstandene Krise zahlreicher offener Immobilienfonds, die durch die unerwarteten und hohen Rückgabewünsche vieler Privatanleger aufgrund zu geringer Fonds-Liquidität geschlossen werden mussten. Das neue Gesetz ermöglicht jetzt dagegen durch feste Mindesthaltedauer und feste Kündigungsfristen die Liquiditätssteuerung eines offenen Immobilienfonds.

Kanam Grund von Schließungswelle betroffen

Kanam Grund war selbst von der Schließungswelle durch die seit dem Jahr 2008 schwelende Finanzmarktkrise betroffen, welche die Strukturprobleme offener Immobilienfonds deutlich zutage treten ließ. Damals zogen in ihrer Verunsicherung vor allem Privatanleger schlagartig Einlagen ab. Insgesamt zwölf offene Immobilienfonds mehrerer Anbieter, darunter der Degi German Business der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft und der SEB Immoinvest der SEB Asset Management, mit einem Fondsvermögen von rund 34 Milliarden Euro – was einem Anteil von rund 38 Prozent des Gesamtvolumens aller offener Immobilienfonds entsprach – mussten die Anteilsrücknahme aussetzen.

Wie das Unternehmen mitteilt, konnte Kanam Grund ihren Kanam US-grundinvest Fonds weitgehend erfolgreich auflösen, der bis Ende 2016 vorgesehenen Auflösungsprozess des Kanam grundinvest Fonds liege im Plan. (fm)

Foto: Kanam Grund

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