Gut verzinste Bausparverträge: OLG Hamm öffnet Weg nach Karlsruhe

Im Streit um aufgekündigte Bauspar-Altverträge mit guten Zinsen hat das Oberlandesgericht in Hamm Betroffenen den Weg für eine höchstrichterliche Entscheidung am Bundesgerichtshof in Karlsruhe eröffnet.

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Bald könnte sich der Bundesgerichtshof mit dem Rechtsstreit um Bauspar-Altverträge befassen.

In drei Urteilen wies das OLG die Klagen von Bausparern aus Meschede, Herzogenrath und Essen gegen die Landesbausparkasse LBS West in Münster zwar ab. Das Gericht ließ jedoch in allen drei Fällen Revision beim Bundesgerichtshof zu.

OLG Hamm: Bausparkassen haben zu Recht gekündigt

Wie auch bei früheren Entscheidungen habe sich die LBS zu Recht auf ein im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenes Kündigungsrecht berufen, entschieden die Richter. Die Bausparer hätten auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge noch immer keine Darlehen in Anspruch genommen.

Sie profitierten damit von ehemals vereinbarten hohen Sparzinsen von bis zu drei Prozent. Das stellt Bausparkassen in den Zeiten von extrem niedrigen Zinsen im Euro-Raum allerdings vor große Probleme.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuletzt anders entschieden und sich auf die Seite der Bausparer gestellt.

Mit der Zulassung der Revision will das OLG Hamm laut der Mitteilung den unterschiedlichen Entscheidungen jetzt Rechnung tragen (Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15). (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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