KV-Schutz aus dem Ausland: Bafin warnt vor Risiken

Möchte der Versicherungsnehmer von dem EWR-Dienstleister zu einem deutschen Versicherer wechseln, komme dann ein zusätzlicher Prämienzuschlag wegen des verspäteten Abschlusses auf ihn zu.

Nachteile bei der Pflegeversicherung

Auch bezüglich der Pflegeversicherung können sich laut Bafin erhebliche Nachteile für den Versicherungsnehmer ergeben. Da EWR-Dienstleister derzeit keine Pflegeversicherungen anbieten, müsse sich der Versicherte separat bei einem deutschen Anbieter versichern.

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Dieser ist aber nur dazu verpflichtet ihn zu versichern, wenn die Krankenversicherung des EWR-Versicherers der deutschen Versicherungspflicht nach Paragraf 193 Absatz 3 Satz 1 VVG genügt, – sonst nicht.

Darüber hinaus schreibe das deutsche Gesetz vor, dass Krankenversicherungen nach Art der Lebensversicherung betrieben werden sollen. Dies impliziert insbesondere, dass die Versicherer Alterungsrückstellungen bilden müssen.

Haftungsrisiko für Vermittler

Momentan gebe es dem Kenntnisstand der Bafin zufolge allerdings keinen EWR-Dienstleister, der dieses Kriterium erfüllt. Aus diesem Grund seien die Prämien der EU-Versicherer teilweise günstiger, in der Konsequenz aber nicht arbeitgeberzuschussfähig.

Vertreiben Versicherungsvermittler Produkte von EWR-Dienstleistern in Deutschland, so müssten sie bei der Beratung die beschriebenen Besonderheiten und deren Konsequenzen beachten und ihre Kunden entsprechend beraten. Nur so sei ein Haftungsrisiko zu vermeiden. (nl)

Foto: Shutterstock

 

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