BRSG: Warum die bAV einfach nicht laufen will

 

Förderung: positiv angenommen, Luft nach oben

In welchem Umfang die Fördermöglichkeiten seitens der Arbeitgeber umgesetzt wurden, kann aufgrund fehlender belastbarer Daten nicht eindeutig beantwortet werden. Allerdings verweist Hoppstädter auf zahlreiche positive Rückmeldungen bei Arbeitgebern:

„Der erweiterte Dotierungsrahmen nach § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetz, aber auch die Fördermaßnahmen für Geringverdiener werden positiv gesehen. Dass Unternehmen allerdings schon ab 1. Januar 2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, wenn die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden, scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Nach unseren Erfahrungen haben sich nur die wenigsten Unternehmen dazu bereits entsprechend aufgestellt.“

Seite 4: Hoher Bedarf beim Mittelstand

 

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