VersVermV: Was ändert sich noch für Versicherungsmakler?

Die Weiterbildung kann in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen oder in anderer geeigneter Form durchgeführt werden.

Nur bei Weiterbildungsmaßnahmen im Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle erforderlich. Das wird dazu führen, dass innerhalb oder am Ende von internetbasierten Weiterbildungen regelmäßig Kontrollfragen zu beantworten sein werden.

Wie teuer werden Verstöße?

Vermittler haben nun eine Aufbewahrungspflicht für „Nachweise und Unterlagen“ der eigenen Weiterbildung und ihrer zu Weiterbildung verpflichteten Angestellten.

Diese Aufbewahrungspflicht auf einem dauerhaften Datenträger „in den Geschäftsräumen“ (womit eine cloudbasierte Aufbewahrung wohl nicht möglich sein dürfte) besteht für fünf Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildung stattgefunden hat.

Auf Anordnung der zuständigen IHK muss ihr gegenüber eine Erklärung nach einem gesetzlichen Muster (Anlage 4 der VersVermV) über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht abgegeben werden. Bei Zweifel an der Richtigkeit der Erklärung kann die IHK fordern, dass ein Nachweis für die Weiterbildungen erbracht wird.

Verstöße gegen die genannten Pflichten werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 3.000,00 Euro geahndet. Anhaltende Verstöße können auch zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis führen.

Seite drei: Beschwerdemanagement

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