
BGH-Urteil: Makler gehen bei „unechter Verflechtung“ leer aus
Ein Anspruch auf Maklerlohn ist unwirksam, wenn eine „unechte Verflechtung“ vorliegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 1. März 2012 (Az: III ZR 213/11), dass die Maklerin im vorliegenden Sachverhalt im „Lager“ des Versicherers war - die Vermittlungsgebührenvereinbarung wurde …
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