Sterbegeldversicherung: Wann sie zum Schonvermögen zählt

Sterbegeldversicherungen haben ihre Berechtigung, denn sie sorgen für eine würdevolle Bestattung oder eine dauerhafte Grabpflege. Doch was passiert, wenn Policeninhaber – etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit – zum Sozialfall werden? Muss die Versicherung dann aufgelöst werden oder darf das Kapital als Schonvermögen deklariert werden?

"Viele sind überzeugt, mit Bankvollmacht und Berliner Testament den Partner abgesichert zu haben."
Da eine angemessene Höhe im Rahmen der Sterbegeldversicherung immer umstritten sei, so Margit Winkler, müssten Erben im Zweifelsfall darlegen, wie sie den Betrag verwendet haben.

Expertin Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung kennt die Antworten auf diese Fragen.

Höhe der Police sollte angemessen sein

Da vielen Menschen eine würdevolle Bestattung wichtig sei, sorgten sie mit einer Sterbegeldversicherung vor, weiß Winkler zu berichten.

Ein weiteres Argument für einen Abschluss ist aus Sicht der Expertin, dass die Erben dann wüssten, dass sie nicht für die Beerdigungskosten aufkommen müssten. So können die Kosten insbesondere für sozial schwache Familien eine zusätzliche Belastung darstellen – zumal der Gesetzgeber vor einigen Jahren die „Sterbekasse“ als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen habe, wie Winkler betont.

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Doch bei allem Nutzen der Sterbegeldversicherung gibt es bei der Police einiges zu beachten: Im Sinne des Paragrafen 90 SGB XII sollte zunächst die Höhe angemessen sein. Da eine angemessene Höhe im Rahmen der Sterbegeldversicherung immer umstritten sei, so die Expertin, müssten Erben im Zweifelsfall darlegen, wie sie den Betrag verwendet haben.

Seite zwei: Was gilt als Grundschonvermögen?

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