
GDV sieht Rechtssicherheit für Reparaturen mit gebrauchten Ersatzteilen
Nach einem Unfall zählt eine schnelle und verlässliche Reparatur. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft betont, dass Unfallschäden rechtssicher auch mit gebrauchten Ersatzteilen behoben werden können. Entscheidend sind Qualität und Sicherheit.
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