Kaskoschutz für E-Autos: Worauf Versicherungsnehmer achten müssen

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Die Absicherung eines Elektro-Kfz folgt einer etwas anderen Logik.
Foto: adobe.stock.com/jafarwajid
Die Absicherung eines Elektro-Kfz folgt einer etwas anderen Logik.

Wer vom Verbrenner auf ein Elektroauto umsteigt, denkt selten zuerst an die Kaskoversicherung – dabei kann genau dort eine teure Lücke klaffen. Der Bund der Versicherten zeigt, worauf es beim Schutz von E-Autos ankommt.

Die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen wächst kontinuierlich – und damit auch die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Wie beim Verbrenner ist die Kfz-Haftpflicht auch für E-Autos gesetzlich vorgeschrieben. Die Prämien richten sich nach sogenannten Typklassen, die auf Basis von Reparaturkosten und Schadenhäufigkeit des jeweiligen Fahrzeugmodells berechnet werden. Eine Kaskoversicherung ist zwar nicht verpflichtend, für E-Auto-Fahrer aber aus einem zentralen Grund besonders relevant: der teure Akku.


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„Wer keinen passenden Kaskoschutz besitzt, muss bei Schäden am Akku mit hohen Kosten rechnen“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten (BdV). Ihr Rat: Eine sogenannte All-Risk-Deckung für den Akku abschließen. Diese Form des Schutzes greift bei jeder Beschädigung, Zerstörung oder bei Verlust – außer bei Schäden, die in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind. „Die Tarife haben sehr unterschiedliche Leistungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher genau auf die Bedingungen achten“, so Bobell.

Akku zum Neuwert versichern – und Folgeschäden im Blick behalten

Beim Vergleich von Kaskotarifen für E-Autos empfiehlt der BdV, auf einige konkrete Leistungsmerkmale zu achten. So sollte der Akku zum Neuwert versichert sein. Im Fall eines Totalschadens ist es außerdem wichtig, dass eventuelle Entsorgungskosten für den Akku erstattet werden. Darüber hinaus sollten Folgeschäden durch Tier- oder Marderbisse am Akku bis mindestens 20.000 Euro mitversichert sein – ebenso wie Kurzschlussfolgeschäden in gleicher Höhe.

Sinnvoll ist laut BdV zudem der Einschluss von Schäden am Akku durch Überspannung oder Bedienfehler. Auch Pannenhilfe bei leerem Akku sollte Bestandteil des Tarifs sein – allerdings mit einem Vorbehalt: „Für die Abschleppkosten bis zur nächsten Ladesäule haben die meisten Versicherer allerdings eine Obergrenze festgelegt“, sagt Bobell. Wie hoch diese Grenze liegt, variiert je nach Anbieter und sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden.

Wallbox zu Hause: Schutz oft über Kaskoversicherung möglich

Für E-Auto-Fahrer, die zu Hause eine Wallbox fest installiert haben, bietet die Kaskoversicherung eine weitere sinnvolle Absicherungsmöglichkeit. Verlust und Beschädigung der Ladestation können in vielen Tarifen mitversichert werden – etwa bei Diebstahl sowie bei Brand-, Feuer-, Überspannungs- und Tierbissschäden. Ob und in welchem Umfang das im jeweiligen Tarif gilt, sollten Versicherungsnehmer vorab klären.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei der Wahl des Kfz-Tarifs ganz genau hinschauen“, betont Bobell. Angesichts der teils erheblichen Unterschiede zwischen den Tarifen empfiehlt der BdV einen sorgfältigen Vergleich der Versicherungsbedingungen – nicht nur der Prämien.

LeistungEmpfehlung / MindestdeckungHinweis
Akkuversicherung (All-Risk-Deckung)NeuwertDeckung für Beschädigung, Zerstörung, Verlust
Entsorgungskosten bei TotalschadenVollständige ErstattungEntsorgung von Akkus ist kostenintensiv
Tier- und Marderbissschäden (Folgeschäden Akku)Mindestens 20.000 EuroFolgeschäden oft teurer als Direktschäden
Kurzschlussfolgeschäden am AkkuMindestens 20.000 EuroTarife variieren stark
Überspannung / Bedienfehler am AkkuEinschluss empfohlenNicht in allen Tarifen enthalten
Pannenhilfe bei leerem AkkuEinschluss empfohlenMeist mit Kostenobergrenze für Abschleppen
Wallbox-Schutz (Diebstahl, Brand, Überspannung, Tierbiss)Einschluss empfohlenRelevant für Besitzer fest installierter Ladestationen

Quelle: Bund der Versicherten e. V. (BdV)


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