Die Investment-AG: Eine Alternative?

Zu der höheren Transparenz einer AG trägt auch bei, dass ein Treuhänder entfällt und jährliche Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch bei unterjährigem Entscheidungsbedarf sind Abstimmungen im schriftlichen Verfahren nicht erlaubt. Das macht die Sache aus Sicht des Managements sicherlich etwas sperriger, zumal jede AG einen Aufsichtsrat haben muss. Die Anleger sind aber näher an den Entscheidungsprozessen.

Ohnehin ist vom gesetzlichen Leitbild für eine Publikumsplatzierung schon seit Jahr und Tag mehr die AG und weniger die KG vorgesehen. Letztere ist eigentlich eher für eine kleinere Gruppe von Gesellschaftern gedacht, die sich untereinander kennen und gemeinsam ein Unternehmen finanzieren.

Dass trotzdem die KG auch bei den Publikums-Fonds dominiert, ist vor allem historisch bedingt. Die KG ist „steuerlich transparent“, das heißt die Ergebnisse der Gesellschaft werden den Anlegern persönlich zugerechnet. Das ermöglichte lange die Zuweisung und Verrechnung von (Buch-)Verlusten direkt beim Anleger und eine entsprechende Reduzierung der persönlichen Steuerlast.

Investment-AG ab 2018 mit steuerlichem Vorteil

Diese beliebten Verlustzuweisungen waren einst ein wesentliches Element der meisten geschlossenen Fonds. Das ist zwar seit über zehn Jahren Geschichte, die KG hat sich aber gehalten, auch weil sie weiterhin gewisse Vorteile bringen kann, insbesondere in der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“, in Bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen sowie für bestimmte steuerliche Gestaltungen und die Erbschaftssteuer.

Gerade in Punkto Steuern sieht HTB jedoch bei Immobilien-Investitionen ab 2018 Vorteile für die Investment-AG. Durch das neue Investmentsteuergesetz summieren sich die Körperschaftssteuer auf Ebene der AG und die Abgeltungssteuer auf die Dividenden lediglich auf etwa 25 Prozent, sagte HTB-Geschäftsführer Marco Ambrosius unlängst im Cash.-Interview (siehe Ausgabe 1/2018).

Hier allerdings hat HTB ausgesprochenes Pech: Nur einen Tag nach dem Start des Fondsvertriebs vereinbarten Union und SPD gemäß ihrem Groko-Sondierungspapier, dass die pauschale Abgeltungssteuer auf Zinsen „mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches“ abgeschafft werden soll. Das dürfte im Zweifel auch Dividenden umfassen, die derzeit genauso behandelt werden wie Zinsen.

Ob, wie und wann eine Neuregelung kommt, ist zwar noch völlig offen. Aber seit Freitag besteht in diesem Punkt zumindest ein Fragezeichen für den HTB-Fonds.

Seite 3: 34f-Vertrieb möglich

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments