Hinterbliebenenversorgung: Sind Altersabstandsklauseln rechtens?

Über eine solche Altersabstandsklausel hatte jüngst das BAG zu entscheiden. Dem Urteil vom 11.12.2018 lag folgender Sachverhalt zugrunde:

In der Versorgungszusage war geregelt, dass die Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner für jedes Jahr, das über einem Altersunterschied zwischen den Ehepartnern von zehn Jahren hinausging, um fünf Prozent gekürzt wurde.

Unrechtmäßige Altersdiskriminierung?

Diese Kürzung wollte eine Witwe nicht hinnehmen, die 15 Jahre jünger als ihr Ehemann – der ehemalige Arbeitnehmer – war. Der Ehemann erhielt bis zu seinem Tod vom Arbeitgeber eine Betriebsrente.

Die klagende Witwe sah in der Kürzung ihrer Witwenrente, die beim Altersabstand von 15 Jahren 25 Prozent beträgt, eine gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßende Altersdiskriminierung.

Seite drei: Wie entschied das BAG?

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