Autonomes Fahren: Wer trägt Schuld an den Unfällen der Zukunft?

Für Diskussionen sorgte in Goslar auch das Thema Dieselfahrverbot. Der ADAC machte sich dafür stark, Verbote nur zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen zur Luftreinhaltung ausgeschöpft sind.

Eine mögliche Maßnahme sei eine Hardware-Nachrüstung, sagte ADAC-Vizepräsident Verkehr, Ulrich Klaus Becker. Die Kosten dafür sollten die Hersteller tragen. „Denn wer das Dilemma verursacht hat, muss dafür aufkommen“,sagte Becker.

Eingriff in die Grundrechte?

Untersuchungen des ADAC hätten gezeigt, dass eine Nachrüstung zumindest bei Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 5 sinnvoll sei, sagte Becker.

Um die Emissionsgrenzwerte einzuhalten, sollten die Kommunen den öffentlichen Nahverkehr verbessern und ihre eigenen Fahrzeugflotten auf Elektroantrieb umstellen.

Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins sind Dieselfahrverbote ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten zahlreiche Privatpersonen und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Rechtsanwalt Andreas Krämer.

Seite drei: Willkürlich gewählter Grenzwert

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments