DSGVO hält Versicherer immer noch auf Trab

In anderen Fällen, beispielsweise beim Einsatz von KI in der Leistungsbearbeitung oder beim Vertragsschluss müssen noch weitere rechtliche Regelungen beachtet werden. Insgesamt, so Beyer, gibt es keine hinreichend auf KI zugeschnittenen rechtlichen Regelungen. Durch entsprechende Gestaltung der Prozesse ließen sich Risiken jedoch kontrollieren.

In einigen Bereichen müssen sich Unternehmen jedoch verstärkt damit beschäftigen. So argumentierte Jörn Kriegel, Signal Iduna, in Bezug auf den Einsatz von Cloud-Lösungen, speziell Microsoft 365, dass man beispielsweise mit Microsoft einen „Elefant im Raum“ habe, den man nicht weg diskutieren könne. Die neuen Technologien einzusetzen und gleichzeitig alle rechtlichen Anforderungen einzuhalten, sei manchmal nicht so einfach.

Die DSGVO und weitere Datenschutzgesetze eröffnen jedem Unternehmen die Möglichkeit, Datenschutz neu zu definieren, gab Marco Ratzmann (OneTrust) zu Bedenken. Da der Datenschutz technologischen Entwicklungen ständig hinterher renne, wird die DSGVO schon bald nicht mehr ausreichen.

Mit der ePrivacy-Verordnung steht die nächste rechtliche Großoffensive in den Startlöchern, um die Lücken, die die DSGVO in Bezug auf technologische Aspekte hat, zu schließen. Ziel sei es aber nicht nur, die bestehenden Regeln an die technische Entwicklung anzupassen, sondern auch das Vertrauen in die Datenwirtschaft weiter zu stärken. (dr)

 

Foto: Shutterstock

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