AfW plädiert für Opt-out-Modell bei Elementarschadenversicherung

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Frank Rottenbacher (li.) und Carsten Müller.
Foto: AfW
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher

Nach einem Gespräch mit Rechtsausschuss-Vorsitzendem Carsten Müller (CDU) rechnet der AfW mit Bewegung bei der Elementarschadenversicherung im zweiten Halbjahr 2026. Der Verband setzt auf ein Opt-out-Modell statt Zwang. Seine Zustimmung macht dre AfW jedcoh an zwei Bedingungen fest.

Nach einem Gespräch des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung mit Carsten Müller (CDU), amtierendem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, zeichnet sich ab, dass das Thema Elementarschadenversicherung im zweiten Halbjahr 2026 verstärkt angegangen werden soll.

AfW erwartet Bewegung im zweiten Halbjahr

Der Verband unterstützt den Weg über ein Opt-out-Modell, risikobasierte Prämien und eine staatliche Rückversicherung für Großschäden, die privat nicht abgesichert werden können. Eine allgemeine Versicherungspflicht lehnt der AfW ab – im Neugeschäft wie im Bestand.

Aus Sicht des Verbandes liegt der richtige Hebel nicht im Zwang, sondern in der verbindlichen Einbeziehung des Elementarschutzes in die Wohngebäudeversicherung bei erhaltener Wahlfreiheit. Das gilt auch für den Bestand: Eine Erweiterung bestehender Verträge zu einem Stichtag dürfe nicht zur Pflicht durch die Hintertür werden, sondern müsse mit einer echten Abwahlmöglichkeit verbunden sein. Wer den Schutz aktiv abwähle, treffe eine bewusste Entscheidung – die Vertragsfreiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer bleibe gewahrt.

Vermittlerbarometer zeigt geteiltes Bild

Wie relevant das Thema für die Praxis ist, zeigt das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer, das zum 18. Mal zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 durchgeführt wurde und an dem sich 1.001 Vermittlerinnen und Vermittler beteiligten. Das Stimmungsbild weist dabei über den Verband hinaus, denn zwei Drittel der Befragten sind nicht Mitglied des AfW. 89 Prozent bieten den Elementarschutz bereits standardmäßig im Rahmen der Wohngebäudeversicherung mit an, die Kundennachfrage bewerten 43 Prozent als hoch oder sehr hoch, weitere 38 Prozent als mäßig.

Bei der Frage nach einer Versicherungspflicht zeigt sich ein differenziertes Bild: 53 Prozent befürworten sie, 23 Prozent lehnen sie ab, 19 Prozent beziehen keine Position. Gerade diese Uneinigkeit spreche aus Sicht des AfW gegen einen starren Zwang und für ein gut ausgestaltetes Opt-out-Modell.


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Damit ein Opt-out in der Beratung verlässlich umgesetzt werden kann, müssen Belehrung, Dokumentation und etwaige Bestätigungen klar und praktikabel geregelt werden. Nur mit eindeutigen Vorgaben lasse sich die Abwahl rechtssicher gestalten – für die Kundinnen und Kunden ebenso wie für die Vermittlerschaft.

Zwei Punkte markiert der AfW als klare Bedingungen. Erstens dürfe es keine weitgehende Harmonisierung der Versicherungsbedingungen geben, wie sie der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorsieht. Eine faktische Einheitsdeckung ohne echten Wettbewerb schade Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie einem funktionierenden Markt; risikoadäquate Tarifierung und Produktvielfalt müssten erhalten bleiben. Zweitens müsse der Grundsatz gelten: kein staatliches Einspringen nach bewusstem Opt-out. Ohne diese Konsequenz verliere das Modell seine disziplinierende Wirkung, und der Anreiz zur Eigenvorsorge entfalle.

Zwei Bedingungen für die Zustimmung

„Die Wahlfreiheit ist der entscheidende Punkt. Ein Opt-out verbreitert den Schutz, ohne die Eigentümer zu bevormunden – aber nur, wenn Belehrung und Dokumentation für die Beratung klar und praktikabel geregelt sind“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Und wer sich bewusst gegen den Schutz entscheidet, darf im Schadenfall nicht auf die Hilfe des Staates zählen – sonst zahlen am Ende die Vorsorgenden für die anderen.“

Der Verband kündigt an, den weiteren Gesetzgebungsprozess zu begleiten, und will darauf achten, dass ein breiterer Elementarschutz erreicht wird, ohne den Wettbewerb einzuschränken oder die unabhängige Beratung mit unpraktikablen Vorgaben zu belasten.


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