bAV: Allrounder für den Arbeitgeber

Je nach betrieblichem Lohnniveau kann bestimmten Mitarbeitergruppen auch die Wahl zwischen Versorgung und Barlohn eingeräumt werden. Das belegt die Flexibilität und soziale Verantwortung des Arbeitgebers. Bei richtiger Ausgestaltung lässt sich die betriebliche Altersversorgung zudem optimal auf die Bedürfnisse der Personalführung ausrichten. Ob der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung als Erfolgsbeteiligung des Führungspersonals nutzen möchte oder als den Status wahrende Überstundenvergütung bei geringfügig Beschäftigten, ob als Belohnung für geringe Fehlzeiten oder als Ausgleich für Rentenabschläge bei Frühverrentungen: Die Betriebsrente lässt sich passend einsetzen. Bei richtiger Einbindung der Entgeltumwandlung, also der Umwandlung von Barlohn in betriebliche Altersversorgung durch den Mitarbeiter, lässt sich dabei auf Arbeitgeberseite nachhaltig eine Sozialabgabenersparnis und somit eine Senkung der Lohnnebenkosten erzielen.

Das Mitarbeiterportal bietet Unterstützung und Rechtssicherheit

Die vielseitigen Gestaltungs- und Einsatzmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung bedürfen der Transparenz für die Mitarbeiter. Hier gibt das Mitarbeiterportal der Württembergischen dem Arbeitgeber ein äußerst nützliches Instrument an die Hand. Es steht den Mitarbeitern als modernes Informationsmedium zur Verfügung, mit dem sie sich online über die gesetzlichen Sicherungssysteme und ihre betriebliche Versorgung informieren können.

Die Mitarbeiter können mithilfe von Rechentools ihre Betriebsrente oder ihre ganz individuelle staatliche Förderung bei der Finanzierung der Versorgung über Entgeltumwandlung errechnen. Ganz wichtig: Rahmenbedingungen und Voraussetzungen der Versorgung wie zum Beispiel die Bedingungen eines Arbeitgeberzuschusses sind im Portal nachlesbar. Dadurch sinkt die Zahl der Missverständnisse und Rückfragen, und alle Mitarbeiter haben die Sicherheit einer gleichen und gerechten Behandlung.

Das von der Belegschaft häufig zu wenig beachtete Versorgungsangebot des Arbeitgebers gewinnt somit über das Mitarbeiterportal die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter, und die Wertschätzung der Betriebsrente steigt. Ganz nebenbei entlastet das Portal die Personalabteilung von Rückfragen und Auskünften etwa zum gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruch, zur Auswirkung der Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rente und das Unterschreiten von Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung oder zur Besteuerung der Betriebsrenten. All diese Informationen können über das Mitarbeiterportal gegeben werden. Über die Möglichkeit einer direkten Ansprache der Mitarbeiter durch die Unternehmensleitung kann der Arbeitgeber im Portal außerdem den sozialen Erfordernissen Rechnung tragen. Hier steht ein abgerundetes Angebot für Arbeitgeber zur Nutzung moderner Vergütungsstrukturen und effektiven Gestaltung von Sozialleistungen zur Verfügung. Die Einrichtung und laufende Betreuung des individuellen Mitarbeiterportals durch die Württembergische ist kostenlos.

Foto: W&W

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