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Berufsunfähigkeit: Bei Teilzeitkräften punktet Swiss Life im Leistungsfall mit einer Günstigerprüfung

Swiss Life bietet für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine attraktive Lösung für Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten. Durch die neue Günstigerprüfung liegt eine Berufsunfähigkeit bei einer Teilzeitkraft auch dann vor, sobald man die Teilzeittätigkeit nur noch weniger als drei Stunden ausüben kann oder könnte. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt.

Ein Wechsel von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit und wieder zurück ist heutzutage an der Tagesordnung – umso wichtiger, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dieser Entwicklung Schritt hält. Swiss Life bietet darum mit der neuen Günstigerprüfung eine besonders attraktive Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit. Damit schlägt Swiss Life bei der Leistungsfallregulierung wieder einmal neue Wege ein und bietet dadurch ab sofort zusätzliche Vorteile für Kunden und Vermittelnde. 

Konkret: Ist die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit als Teilzeitkraft tätig und wird aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der notwendige Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht erreicht, greift eine sogenannte Günstigerprüfung. Hierbei wird untersucht, ob die versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden oder mehr täglich ausüben kann bzw. könnte. Ist dies nicht der Fall, erbringt Swiss Life die vereinbarten Berufsunfähigkeitsleistungen. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person bereits bei Vertragsabschluss oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt. 

„Führt beispielsweise eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35 Prozent erreicht werden. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden“, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.

Kundenfreundliche Auslegung

Unerheblich ist auch, aus welchem Anlass und für welchen Zeitraum eine Person in eine Teilzeittätigkeit wechselt. Die Möglichkeit der Günstigerprüfung steht angestellten Teilzeitbeschäftigten zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung und eine aufgrund der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente wird solange erbracht, solange Berufsunfähigkeit besteht. „Damit haben wir eine sehr gute Lösung mit direkt erkennbarem Nutzen für alle Arbeitnehmenden in Teilzeit geschaffen. Zudem ist die Günstigerprüfung bei Teilzeit ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: es ist weder eine explizite Beratung noch eine Beratungsdokumentation erforderlich“, sagt Holzer.

Swiss Life ist AKS-Konsortialführerin bei
den Branchenlösungen

Die drei großen Versorgungswerke MetallRente, KlinikRente und ChemieRente (AKS Flex IG BCE) setzen bei der privaten Arbeitskraftsicherung auf Swiss Life als Konsortialführerin. Damit profitieren auch die Berufsunfähigkeitstarife der Versorgungswerke von allen Produktneuerungen. Insgesamt können sich über die drei Branchenversorgungswerke gut 17 Millionen Berechtigte und deren Familienangehörige umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Verlust der eigenen Arbeitskraft absichern.

Weitere Informationen finden Sie unter www.swisslife.de/BU

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