Die schwache Wirtschaftslage in Deutschland und die steigende Zahl an Firmenpleiten sorgen für mehr Rechtsstreitigkeiten um den Arbeitsplatz. Das geht aus einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Demnach nehmen Beschäftigte den Arbeitsrechtsschutz in diesem Jahr deutlich häufiger in Anspruch als in den Vorjahren.
„Im zweiten Quartal 2026 entfielen bereits 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis. Ein Jahr zuvor waren es 14,6 Prozent und 2024 noch 14,2 Prozent“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Noch deutlicher zeigt sich die Entwicklung bei den Leistungen: Von Januar bis Juni 2026 entfielen 38,6 Prozent aller Schadenzahlungen der Rechtsschutzversicherer auf den Arbeitsrechtsschutz. Im zweiten Quartal 2025 waren es 36,8 Prozent, 2024 nur 33,9 Prozent.
Firmenpleiten und Stellenabbau als Treiber
„Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, nehmen auch die Konflikte am und um den Arbeitsplatz zu. Für Beschäftigte kann es dann schnell um die eigene wirtschaftliche Existenz gehen“, sagt Asmussen. „Der Arbeitsrechtsschutz gewinnt deshalb gerade in einer Phase schwacher Konjunktur zunehmend an Bedeutung.“
Die deutsche Wirtschaft leidet seit geraumer Zeit unter schwacher Dynamik und hoher Unsicherheit. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als ein Prozent. Zugleich bleibt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen über dem Vorjahresniveau. Von Januar bis Juni 2026 zählte das Statistische Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, 6,7 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Arbeitsmarkt bleibt angespannt
Auch auf dem Arbeitsmarkt sind die Folgen sichtbar. Im August waren in Deutschland gut drei Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor. Die Bundesagentur für Arbeit spricht von einer weiterhin schwachen Entwicklung am Arbeitsmarkt.
Vor diesem Hintergrund haben auch die Rechtsschutzversicherer ihre Lagebewertung angepasst. Fast alle befragten Unternehmen berichteten im ersten Quartal 2026 von einer ungünstigeren Schadenentwicklung als im Vorjahr. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach Rechtsschutz weiter. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der GDV für die Rechtsschutzversicherung ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent.
Wie die Rechtsschutzversicherung im Kündigungsfall hilft
Wer als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und über einen Arbeitsrechtsschutz verfügt, sollte sich zunächst an den Versicherer wenden. Viele Anbieter vermitteln eine schnelle anwaltliche Erstberatung. Der Versicherer prüft den Fall und übernimmt bei bestehendem Versicherungsschutz die vereinbarten Kosten.
Kommt es zu einer Kündigungsschutzklage, trägt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten des eigenen Anwalts sowie die Gerichtskosten im vereinbarten Umfang. Ohne Rechtsschutzversicherung muss der Arbeitnehmer in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die Kosten seines Anwalts grundsätzlich selbst tragen, auch wenn er den Prozess gewinnt.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Betroffene deshalb nicht abwarten. Wichtig ist zudem, frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da je nach Vertrag eine Wartezeit bestehen kann. Entscheidend ist dabei immer, welchen Versicherungsschutz der konkrete Vertrag vorsieht.
Immer mehr Verträge, steigender Schadenaufwand
Insgesamt steigt die Zahl der Rechtsschutzversicherten in Deutschland. 2025 kamen auf rund 26,2 Millionen Verträge etwa 5,1 Millionen Schadenfälle. Rechnerisch nutzte damit etwa jeder fünfte Versicherte seine Rechtsschutzversicherung. Der Schadenaufwand lag bei rund 4,1 Milliarden Euro, zehn Jahre zuvor waren es rund 2,7 Milliarden Euro. Rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.
Checkliste: Was Betroffene im Kündigungsfall tun sollten
| Phase | Maßnahmen |
|---|---|
| Sofort nach Erhalt der Kündigung | Kündigungsschreiben prüfen: Datum, Zugang, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund Drei-Wochen-Frist notieren – sie beginnt mit Zugang der Kündigung Nicht abwarten, auch nicht für einen ersten Einigungsversuch mit dem Arbeitgeber |
| Rechtsschutzversicherung kontaktieren | Versicherer unverzüglich informieren Nach vermittelter anwaltlicher Erstberatung fragen Wartezeit beziehungsweise Karenzzeit im Vertrag prüfen lassen Deckungszusage einholen, bevor Anwaltskosten entstehen |
| Rechtliche Schritte | Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen Kündigungsschutzklage prüfen und fristgerecht beim Arbeitsgericht einreichen lassen |
| Ohne Rechtsschutzversicherung | Kostenrisiko beachten: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen prüfen |
| Vorsorge für die Zukunft | Bestehenden Vertrag auf Umfang des Arbeitsrechtsschutzes prüfen Ohne Vertrag: frühzeitig abschließen, da Wartezeiten den Schutz verzögern können |
Quelle: GDV/Cash. Redaktion













