CASH: Verlustanzeige gemäß AktG

Der Vorstand der cash.medien AG, Hamburg, hat festgestellt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzunehmen ist. Die Überschreitung der anzeigepflichtigen Grenze ist durch bilanzbereinigende Maßnahmen entstanden, die vornehmlich in Abschreibungen begründet lagen. Den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.

Der Vorstand geht davon aus, der Gesellschaft durch die bereits angelaufene Platzierung von Genussrechten wieder so viel Eigenkapital zuzuführen, dass das Grundkapital entsprechend aufgefüllt wird.

Durch die Aufgabe verlustträchtiger Sparten und absolute Kostendisziplin soll zudem der Eintritt operativer Verluste beendet werden. Für das Geschäftsjahr 2005 rechnet der Vorstand für den CASH-Konzern mit deutlich steigenden Umsätzen und einer insgesamt verbesserten Geschäftstätigkeit. So wird sich im Anzeigenbereich der Umsatz in den ersten sechs Monaten gegenüber der gleichen Vorjahreszeit um fünf Prozent erhöhen.

Schon im Geschäftsjahr 2004 waren die Anzeigenumsätze um 19 Prozent gestiegen. Insgesamt erhöhte sich der Umsatz des CASH-Konzerns um 14 Prozent (von 5,654 Millionen Euro im Vorjahr auf 6,449 Millionen Euro). Zwar konnte ein weiteres Verlustjahr nicht verhindert werden, aber vor Berücksichtigung der oben genannten Sondereinflüsse liegt der Verlust deutlich unter dem von 2003.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments