Die Riesterrente hat bei Berufseinsteigern nie wirklich gezündet. Seit 2018 sinkt der Bestand jedes Jahr. Ende 2017 gab es noch rund 16,61 Millionen Verträge. Ende 2025 waren es noch rund 14,66 Millionen. Das sind knapp 1,94 Millionen Verträge weniger, ein Minus von rund zwölf Prozent.
Es gibt viele Gründe dafür: hohe Kosten, eine Beitragsgarantie, die in der Niedrigzinsphase kaum noch Rendite zuließ, und eine Förderlogik, die zu kompliziert war. Wir haben es in unserer Beratung auch häufig erlebt. Warum sollte jemand mit Anfang 20, ohne Familienplanung, in ein Produkt investieren, das ihm kaum mehr auszahlen wird, als er eingezahlt hat?
Beitragsgarantie ade - gerade für junge Sparer der richtige Anreiz
Anbieter können beim neuen Altersvorsorgedepot zwar weiterhin klassische Garantieprodukte anbieten, jedoch ist das nicht mehr Pflicht, wie beim Riester-System. Denn der Kunde kann jetzt auch zu 100% in andere Anlageklassen wie ETFs, Fonds etc. investieren. Für Berufseinsteiger ist das besonders interessant: Sie haben den längsten Anlagehorizont. Damit können sie Krisen in der Regel aussitzen, ohne, dass ihre Rente davon beeinträchtigt wird.
Nach dem Platzen der Dotcom-Blase und der anschließenden Finanzkrise waren es ca. 13 Jahre, in denen man in einem MSCI World investiert bleiben musste, um wieder im Plus zu landen. Zwischenzeitliche Einbrüche können sogar gerade bei jungen Sparern Vorteile bringen, da man günstig nachkaufen kann. Also gerade für Sparer mit einem langen Anlagehorizont ist das Ende des Garantiezwangs ein Segen.
Wie sieht die Förderung bei Berufseinsteigern im Detail aus?
Das Herzstück der Reform ist die neue, beitragsproportionale Grundzulage
- 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also bis zu 180 Euro
- 25 Prozent Zulage auf den Eigenbeitrag zwischen 360,01 Euro und 1.800 Euro, also bis zu weiteren 360 Euro
- Maximale Grundzulage: 540 Euro im Jahr, erreicht bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, das entspricht 150 Euro Eigenbeitrag im Monat
Der Mindestbeitrag, um die Zulagen zu erhalten, beläuft sich auf 120 Euro pro Jahr. Also 10 Euro im Monat. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 100 Prozent des Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind.
Die volle Kinderzulage wird bereits mit 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr erreicht, und zwar für jedes Kind aus demselben Eigenbeitrag. Für die meisten Berufseinsteiger spielt das zunächst keine Rolle, für junge Eltern dagegen eine große. Eingezahlt werden dürfen insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr. Gefördert wird über die Zulage aber nur der Eigenbeitrag bis 1.800 Euro.
Zusätzlich können die Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben nach § 10a EStG geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, und erstattet gegebenenfalls die Differenz. Bei niedrigen Einstiegsgehältern bleibt es meist bei der Zulage, mit steigendem Einkommen wird der Sonderausgabenabzug zunehmend relevant.
Beispiel
26-jährige Pflegefachkraft mit einer einjährigen Tochter. Sie zahlt 100 Euro im Monat in ihr Altersvorsorgedepot ein, also 1.200 Euro im Jahr.
| Förderbaustein | Betrag pro Jahr |
| Grundzulage: 50 % auf 360 Euro | 180 Euro |
| Grundzulage: 25 % auf 840 Euro | 210 Euro |
| Kinderzulage für die Tochter | 300 Euro |
| Förderung | 690 Euro |
Auf die 1.200 Euro Eigenbeitrag legt der Staat jedes Jahr 690 Euro oben drauf. Das entspricht einer Förderquote von rund 58 Prozent. In ihrem Depot landen damit jährlich 1.890 Euro, solange Kindergeld für die Tochter gezahlt wird.
Der Berufseinsteigerbonus: die Sonderförderung für junge Leute
Für besonders junge Sparer gibt es zusätzlich einen einmaligen Bonus. Die Grundzulage erhöht sich einmalig um 200 Euro für unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hierbei gibt es eine Feinheit zu beachten. Maßgeblich ist der 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres, nicht das Datum des Vertragsabschlusses.
Wer im Laufe des Jahres 2027 seinen 25. Geburtstag feiert, war am 1. Januar 2027 noch 24 und erfüllt damit die Voraussetzung für das gesamte Beitragsjahr 2027. Wenn die Person dagegen erst 2028 startet, geht sie leer aus. Auch zu beachten gilt: Da der Bonus rechtlich eine Erhöhung der Grundzulage ist, gilt auch hier: Ohne den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro gibt es ihn nicht.
Auch einmalig 200 Euro können einen großen Unterschied machen. Nehmen wir als Beispiel eine 19‑jährige Auszubildende. Sie erhält den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro und lässt ihn bis zum Rentenbeginn mit 67 im Depot.
Bei einer angenommenen Rendite von 7 Prozent pro Jahr nach Kosten wachsen die 200 Euro in 48 Jahren auf rund 5.146 Euro an, mehr als das Fünfundzwanzigfache. Die laufenden Zulagen und Eigenbeiträge der folgenden Jahre sind dabei noch nicht eingerechnet.
Warum der junge Start sich besonders rechnet?
Der größte Hebel für Berufseinsteiger ist nicht die Zulage, sondern die Zeit. Wir haben hier mal zwei Sparer mitgebracht, die beide 150 Euro im Monat einzahlen und damit jedes Jahr die volle Grundzulage von 540 Euro erhalten. Der eine startet mit 23 Jahren und erhält den Berufseinsteigerbonus, der andere startet mit 33. Beide beginnen die Auszahlung mit 67.
Annahmen: Wertentwicklung vor Kosten 7 Prozent pro Jahr, Effektivkosten 0,5 Prozent, Zulagen einmal jährlich gutgeschrieben, keine Steuern in der Ansparphase. Die Werte sind nominal und keine Prognose.
| Start mit 23 | Start mit 33 | |
| Ansparzeit bis 67 | 44 Jahre | 34 Jahre |
| Eigenbeiträge gesamt | 79.200 Euro | 61.200 Euro |
| Zulagen gesamt | 23.960 Euro | 18.360 Euro |
| Kapital mit 67 bei 0,5 % Kosten | rund 554.000 Euro | rund 276.000 Euro |
Die Zahlen zeigen vor allem eine Sache sehr deutlich: Zehn Jahre früher anzufangen kostet in diesem Beispiel nur 18.000 Euro mehr Eigenbeitrag, bringt aber rund 280.000 Euro mehr Kapital. Der Zinseszinseffekt arbeitet in den späten Jahren für den, der früh angefangen hat, besonders stark.
Welcher Berufseinsteiger ist förderberechtigt?
Grundsätzlich gefördert werden wie bisher Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also auch Auszubildende, sowie Beamte und gleichgestellte Personen. Neu ist die Öffnung für Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit. Auch angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa junge Ärztinnen, Juristen oder Architekten im Angestelltenverhältnis, sind förderberechtigt.
Welche Einschränkungen gibt es beim Altersvorsorgedepot für Berufseinsteiger?
Das Geld ist bis zum Ruhestand gebunden
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren. Früher geht es nur, wenn bereits eine gesetzliche Rente oder Pension bezogen wird. Wer vorher an das Geld will, verwendet es förderschädlich und muss alle Zulagen und Steuervorteile auf den entnommenen Teil zurückzahlen.
Für den Führerschein, das erste Auto oder eine Weltreise ist das AV-Depot also nicht gedacht. Die einzige Ausnahme ist selbst genutztes Wohneigentum: Ab 3.000 Euro kann gefördertes Kapital für Kauf, Bau oder Tilgung eingesetzt werden, sofern der Vertrag das zulässt.
Die Auszahlung ist nicht zu 100 Prozent frei verfügbar
Zu Rentenbeginn dürfen höchstens 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnommen werden. Der Rest fließt in eine lebenslange Rente oder in einen Auszahlplan, der mindestens bis 85 läuft. Damit möchte der Staat sicherstellen, dass das Altersvorsorgedepot auch wirklich für die Altersvorsorge genutzt werden.
Die Auszahlungen werden voll versteuert
In der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei. Im Alter wird dafür jeder ausgezahlte Euro mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, auch die Zulagen und Erträge. Die Teilfreistellung für Aktienfonds, die im normalen Depot 30 Prozent der Erträge steuerfrei stellt, gibt es hier nicht.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Berufseinsteiger?
Natürlich hat das Altersvorsorgedepot wie oben genannt bestimmte Einschränkungen. Trotzdem ist das AV-Depot das erste staatlich geförderte Vorsorgeprodukt, das zur Lebensrealität junger Menschen passt.
Kleine Beiträge werden mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, der Berufseinsteigerbonus gibt einen Anreiz, früh anzufangen. Zusätzlich kann das Geld auch zu 100 Prozent in renditestarken Anlagen wie Investmentfonds und ETFs investiert werden, was den Zinseszinseffekt voll arbeiten lässt. Je früher man beginnt, diese geförderte Altersvorsorge zu nutzen, desto sinnvoller. Der beste Zeitpunkt für den Start ist deshalb nicht irgendwann, sondern der 1. Januar 2027.
Autor Martin Schmidt ist Geschäftsführer der DieFinanzchecker. Seit über acht Jahren ist er als geprüfter Versicherungsvermittler und Finanzanlagenfachmann (IHK) sowie zertifizierter bAV-Experte (DVA) tätig. Spezialisiert hat er sich auf Altersvorsorge und das Altersvorsorgedepot.















