Riester-Verträge bekommen zum Jahreswechsel einen gesetzlichen Nachfolger. Ab dem 1. Januar 2027 können Sparerinnen und Sparer erstmals das Altersvorsorgedepot 2027 abschließen. Für neue Verträge ersetzt es die bisherige Riester-Förderung. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundestag beschloss es am 27. März 2026 in zweiter und dritter Lesung; CDU/CSU und SPD stimmten dafür. Die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich.
Der Bundesrat billigte das Gesetz anschließend am 8. Mai 2026. Ausgefertigt wurde es am 26. Mai 2026, am 29. Mai 2026 folgte die Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 156). Die Federführung liegt beim Bundesministerium der Finanzen.
Damit reagiert die Politik auf einen seit Jahren schrumpfenden Markt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sank der Bestand bis Ende 2025 auf 15,678 Millionen geförderte Riester-Verträge. Das sind 268.000 weniger als 2024 und zugleich der achte Rückgang in Folge. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) meldete ein Minus: Die Zahl der Riester-Rentenversicherungen ging 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Prozent zurück.
Das ändert das Altersvorsorgedepot 2027 gegenüber Riester
Kern der Reform ist eine neue, beitragsabhängige Förderung. Anstelle des früheren Riester-Pauschalbetrags von 175 Euro bekommen Sparer nun 50 Cent pro eingezahltem Euro Eigenbeitrag bis zu 360 Euro Einzahlung. Für Beiträge darüber hinaus gibt es bis zu einer Grenze von 1.800 Euro jeweils 25 Cent pro Euro. Dadurch klettert die maximal mögliche Grundzulage auf 540 Euro jährlich.
Neu ist zudem ein gesetzlicher Kostendeckel für das sogenannte Standardprodukt. Der Referentenentwurf sah im Dezember 2025 noch 1,5 Prozent Effektivkosten vor. Im weiteren Verfahren sank der Deckel bis zum Bundestagsbeschluss auf 1,0 Prozent.
Flexibler wird außerdem die Garantie. Sparer können künftig wählen zwischen Produkten mit 80 Prozent oder voller Beitragsgarantie sowie einer garantiefreien Variante des Altersvorsorgedepots. Auch die Auszahlphase ändert sich: Sie startet nicht vor dem 65. und nicht nach dem 70. Lebensjahr. Statt der Riester-Pflicht, mindestens 70 Prozent zu verrenten, besteht künftig Wahlfreiheit zwischen einem Auszahlplan, beispielsweise über 20 Jahre, und einer lebenslangen Leibrente.
Auch der Kreis der Förderberechtigten wächst. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind erstmals unmittelbar förderberechtigt. Bei Riester waren sie größtenteils außen vor.
| Merkmal | Regelung ab 2027 |
|---|---|
| Grundzulage | 50 Cent je Euro bis 360 Euro, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro im Jahr |
| Kostendeckel | 1,0 Prozent Effektivkosten beim Standardprodukt |
| Garantie | 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie oder garantiefrei |
| Förderberechtigte | Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende |
| Beginn der Auszahlphase | Frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren |
| Auszahlform | Auszahlplan oder lebenslange Leibrente |
Riester-Bestand sinkt seit acht Jahren in Folge
Der Rückgang verteilt sich unterschiedlich auf die Vertragsarten. Von den 15,678 Millionen Riester-Verträgen entfielen Ende 2025 nach BMAS-Angaben 9,745 Millionen auf klassische Rentenversicherungen, weitere 2,996 Millionen auf Fondssparpläne. Auf Wohn-Riester kamen 1,437 Millionen Verträge, auf Banksparpläne 0,486 Millionen.
| Produktart | Verträge Ende 2025 (Millionen) |
|---|---|
| Klassische Rentenversicherung | 9,745 |
| Fondssparpläne | 2,996 |
| Wohn-Riester | 1,437 |
| Banksparpläne | 0,486 |
| Gesamt | 15,678 |
Fondsanbieter und Neobroker nennen erste Konditionen
Obwohl der offizielle Start erst zum Jahreswechsel ansteht, haben mehrere Anbieter im Herbst 2026 bereits Konditionen für ihr Altersvorsorgedepot 2027 bekanntgegeben. Laut Stiftung Warentest verlangen Deka und die Sparkassen 0,1 Prozent Jahresgebühr. Quirion plant mit Kosten von etwa 0,07 bis 0,08 Prozent für Indexfonds von Vanguard. Scalable Capital will nach einem kostenfreien Start ab dem zweiten Jahr maximal 0,15 Prozent berechnen. Damit bewegen sich die genannten Sätze klar unterhalb der gesetzlich festgelegten Obergrenze von 1,0 Prozent, die für das Standardprodukt gilt.
Offen bleibt dagegen, ob darüber hinaus ein vom Staat verwaltetes Standarddepot eingeführt wird. Laut Stiftung Warentest steht bislang nicht fest, welche öffentliche Institution ein solches Depot übernehmen könnte. Ein Start zum 1. Januar 2027 gilt deshalb als unwahrscheinlich.
Kein Zeitdruck zum Jahreswechsel
Wer zunächst abwarten möchte, muss den Vertrag nicht zwingend zum Stichtag unterschreiben. Laut Stiftung Warentest lässt sich die staatliche Förderung rückwirkend in vollem Umfang in Anspruch nehmen, selbst wenn der Vertrag erst bis Dezember 2027 geschlossen wird. Zeitdruck zum Jahreswechsel besteht demnach nicht.
GDV sieht den Staat als Anbieter kritisch
Der GDV begrüßt die Reform grundsätzlich. „Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt dadurch an Attraktivität“, sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Kritisch sieht er hingegen die Rolle des Staates als möglicher Anbieter. „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt. Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs“, so Asmussen. Und weiter: „Das kann schnell zur faktischen Referenz im Markt werden - selbst dann, wenn private Produkte im Einzelfall besser passen. Deshalb müssen für staatliche und private Angebote die gleichen Regeln gelten.“
Streit um den Kostendeckel im Bundestag
Umstritten war im Gesetzgebungsverfahren vor allem der Kostendeckel. In der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses nannte Ulrike Malmendier von der Haas School of Business der UC Berkeley den ursprünglich geplanten Satz von 1,5 Prozent „absolut inakzeptabel“. Bis zum Bundestagsbeschluss sank der Deckel auf 1,0 Prozent.
Der Unionsabgeordnete Fritz Güntzler hingegen plädierte für das Gesamtkonzept: „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist.“ SPD-Politiker Michael Thews sprach mit Blick auf das geplante öffentliche Standarddepot von einem historischen Meilenstein.
Was das Altersvorsorgedepot 2027 für Vermittler bedeutet
Für Vermittler, Vermögensverwalter und Versicherer verändert sich das Produktfeld der geförderten privaten Altersvorsorge grundlegend. Fondsgesellschaften und Neobroker positionieren sich bereits mit sehr günstigen Angeboten zwischen 0,07 und 0,15 Prozent. Die Versicherungswirtschaft sieht hingegen vor allem in einem möglichen staatlichen Standarddepot ein Wettbewerbsrisiko.
Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende entsteht mit dem Altersvorsorgedepot 2027 erstmals ein unmittelbar geförderter Vorsorgeweg. Für Neuverträge löst das Depot die Riester-Förderung zum 1. Januar 2027 ab.















