E-Ladeplatz: Warum das Abschleppen bei unberechtigtem Parken rechtens ist

Elektroauto an der Ladestation Piktogramm-Symbol
Foto: Panthermedia/buecax
Das unberechtigt geparkte Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot, da der Parkplatz ausschließlich für einen bestimmten Benutzerkreis bestimmt war.

Wer unberechtigt auf einem E-Ladeplatz parkt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (14 K 7479/22) weist die Württembergische Versicherung hin.

Im entschiedenen Fall durften auf der mit einer Ladesäule ausgestatteten Parkfläche nur elektrisch betriebene Fahrzeuge während des Ladevorgangs parken. Die Kommune ließ ein geparktes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor abschleppen und stellte eine Verwaltungsgebühr sowie die Kosten des Abschleppunternehmens in Rechnung. Dagegen klagte der Fahrzeughalter vergeblich.

Laut dem Urteil war das Abschleppen verhältnismäßig. Das unberechtigt geparkte Fahrzeug stand im absoluten Halteverbot, da der Parkplatz ausschließlich für einen bestimmten Benutzerkreis bestimmt war. Außerdem müsse eine negative Vorbildwirkung von unberechtigt geparkten Fahrzeugen vermieden werden. Der Gesetzgeber habe nämlich durch das Elektromobilitätsgesetz dem bevorzugten Parken von Elektrofahrzeugen eine hohe Bedeutung beigemessen.

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