Ferienzeit und Einbruchsrisiko: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

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Ferienzeit ist Einbruchszeit
Foto: AdobeStock/sdecoret
Leerstehende Wohnungen und Häuser sind in der Ferienzeit ein bevorzugtes Ziel für Einbrecher.

Wer leert den Briefkasten, wer nimmt Pakete an – und wer haftet, wenn dabei etwas schiefgeht? In der Ferienzeit stellen sich Urlauber diese Fragen regelmäßig. Worauf es bei Nachbarschaftshilfe und Einbruchschutz ankommt.

Ob Blumen gießen, Rollläden bedienen oder Pakete annehmen: In der Ferienzeit sind viele auf die Hilfe von Nachbarn angewiesen. Doch wer jemanden mit der Betreuung seiner Wohnung beauftragt, sollte klare Absprachen treffen – denn auch bei gut gemeinter Hilfe können Schäden entstehen. Kippt beim Gießen Wasser auf den Parkettboden oder geht beim Lüften ein Fenster kaputt, haftet grundsätzlich die Person, die den Schaden verursacht hat. In solchen Fällen greift oft die private Haftpflichtversicherung des Helfers.

Checken, ob der Versicherungsschutz passt

Allerdings weisen Sicherheitsexperten der Arag darauf hin, dass nicht jede Police automatisch Schäden bei sogenannten Gefälligkeitshandlungen abdeckt. Manche Verträge schließen reine Nachbarschaftsdienste aus oder regulieren entsprechende Schäden nur eingeschränkt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vorab prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz solche Situationen erfasst.


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Besondere Vorsicht gilt beim Schlüsselüberlassen. Geht ein überlassener Haustürschlüssel verloren, können – insbesondere bei Schließanlagen in Mehrfamilienhäusern – erhebliche Kosten entstehen. Wer fremde Schlüssel übernimmt, sollte daher prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung sogenannte Schlüsselverluste einschließt.

Haftung bei Paketen und Sendungen

Wer Nachbarn bittet, während der Abwesenheit Pakete entgegenzunehmen, überträgt damit auch eine gewisse Verantwortung. Wird eine Sendung nach der Annahme beschädigt oder verschwindet sie aus dem Treppenhaus, kann Streit über die Haftung entstehen. Entscheidend ist dabei häufig, ob fahrlässig gehandelt wurde. Wer ein Paket unbeaufsichtigt vor die Tür stellt, obwohl ein sicherer Ablageort verfügbar gewesen wäre, könnte im Einzelfall haften.

Die Arag-Experten empfehlen deshalb, möglichst konkret abzusprechen, wo Sendungen gelagert werden sollen und ob besonders wertvolle Lieferungen zu erwarten sind. Solche Absprachen lassen sich leicht treffen, können im Streitfall aber entscheidend sein.

Neben der Nachbarschaftsorganisation gehört auch der Einbruchschutz zur Urlaubsvorbereitung. Leerstehende Wohnungen und Häuser sind in der Ferienzeit ein bevorzugtes Ziel für Einbrecher. Rund jeder zweite Einbruchversuch scheitert allerdings, weil Täter zu viel Zeit benötigen oder sich beobachtet fühlen.

Wirksamer Einbruchschutz beginnt mit einfachen Maßnahmen

Das wichtigste Ziel ist, das Zuhause bewohnt wirken zu lassen. Überquellende Briefkästen, dauerhaft geschlossene Rollläden und tagelang dunkle Fenster signalisieren schnell, dass niemand zu Hause ist. Zeitschaltuhren für Lichtquellen oder automatisch gesteuerte Rollläden können helfen, diesen Eindruck zu vermeiden. Auch ein Helfer, der gelegentlich das vor dem Haus geparkte Fahrzeug bewegt, trägt dazu bei.

Fenster und Türen sollten beim Verlassen immer vollständig geschlossen und möglichst zweifach verriegelt sein. Gekippte Fenster gelten bei vielen Versicherern als unzureichende Sicherung – im Schadensfall kann das den Versicherungsschutz gefährden. Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass Hausratversicherungen in der Regel nur bei echtem Einbruchdiebstahl leisten, also wenn Einbruchsspuren vorhanden sind.

Wer zusätzlich investieren möchte, kann auf Bewegungsmelder, einbruchhemmende Fenster und Türen oder Kamerasysteme setzen. Empfohlen werden geprüfte Produkte mit zertifizierten Widerstandsklassen. Für entsprechende Schutzmaßnahmen gibt es teilweise Fördermöglichkeiten. Ebenfalls wichtig: keine Urlaubshinweise in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Strandfotos oder Countdown-Posts verraten oft unbeabsichtigt, dass das Zuhause leersteht. Wer Bilder erst nach der Rückkehr teilt, reduziert dieses Risiko.

Was nach einem Einbruch zu tun ist

Kommt es trotz aller Vorkehrungen zu einem Einbruch, sollte sofort die Polizei verständigt werden. Den Tatort gilt es zunächst unverändert zu lassen, damit Spuren gesichert werden können. Anschließend muss der Schaden möglichst zügig der Hausratversicherung gemeldet werden. Fotos, Kaufbelege oder Inventarlisten helfen dabei, gestohlene Gegenstände nachzuweisen.

Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass die psychische Belastung nach einem Einbruch oft schwerer wiegt als der materielle Schaden. Das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden kann durch einen solchen Vorfall nachhaltig erschüttert werden.


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