Mit der Dachbox auf Reisen: Warum die Hausratpolice oft nicht hilft

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Praktischer Kofferraum auf dem Dach: Die Dachbox
Foto: AdobeStock/Hard
Dachboxen bieten mehr Stauraum im Urlaub, doch der Versicherungsschutz für den Stauraum hat Lücken.

Dachboxen bieten mehr Stauraum im Urlaub, doch der Versicherungsschutz für den Stauraum hat Lücken. Der Bund der Versicherten erklärt, wann Hausrat-, Teilkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung tatsächlich greifen.

Dachboxen schaffen zusätzlichen Stauraum bei Urlaubsreisen mit dem Auto. Reisende sollten jedoch wissen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht immer greift. „Verbraucherinnen und Verbraucher gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung auch persönliche Gegenstände schützt, die sie auf Reisen mitnehmen. Bei Diebstahl aus einer Dachbox sind diese jedoch meist nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert“, sagt Bund der Versicherten-Vorständin Bianca Boss.

Die Außenversicherung der Hausratversicherung umfasst zwar grundsätzlich Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befindet. Dieser Schutz gilt meist für einen begrenzten Zeitraum von bis zu drei Monaten, abhängig vom jeweiligen Tarif. „Der Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl bezieht sich jedoch häufig auf Einbrüche in Gebäude oder Hotelzimmer. Der Diebstahl von Gegenständen aus einer Dachbox ist meist nicht abgedeckt“, erklärt Boss.

Wird die Dachbox aufgebrochen oder werden Gegenstände daraus entwendet, müssen Betroffene daher häufig selbst für den Schaden aufkommen.

Teilkasko kann bei Diebstahl der Dachbox greifen

Anders sieht es beim Diebstahl der Dachbox selbst aus. Dachboxen und Dachträger gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Fahrzeugbestandteile. „Ist die Dachbox ordnungsgemäß montiert und verschlossen, kann die Teilkaskoversicherung für den Verlust aufkommen. Fehlt diese Voraussetzung, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz“, sagt Boss.

Verursacht eine Dachbox während der Fahrt einen Schaden, etwa wenn sie sich vom Fahrzeug löst und ein anderes Auto beschädigt, greift grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wurde der Schaden jedoch grob fahrlässig verursacht, können Versicherer Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro geltend machen. Eine fachgerechte Montage und Sicherung der Dachbox ist deshalb unerlässlich.

Reisegepäckversicherung bringt oft wenig

Von einer Reisegepäckversicherung rät der Bund der Versicherten (BdV) weiterhin ab. „In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Leistungspflicht. Versicherte sehen sich im Schadenfall nicht selten mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit konfrontiert, etwa weil das Gepäck nicht ausreichend beaufsichtigt worden sei. Der tatsächliche Nutzen solcher Policen ist daher oft begrenzt“, sagt Boss.


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