HDI erweitert Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

Carsten Lutz
Foto: HDI
Carsten Lutz, HDI: „Die ins Regelwerk neu aufgenommenen Berufsbilder spiegeln dabei insbesondere die fortschreitende Spezialisierung und Veränderung moderner Tätigkeiten wider."

HDI hat die Berufs-Haftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure und Sachverständige grundlegend überarbeitet. Neue Berufsbilder, erweiterte Leistungen und Nachhaltigkeitsthemen stehen im Mittelpunkt – was sich konkret geändert hat.

Die Berufs-Haftpflichtversicherung gehört für Architekten, Ingenieure und Sachverständige zum unverzichtbaren Versicherungsschutz. HDI hat diesen Schutz nun umfassend überarbeitet – sowohl inhaltlich als auch sprachlich. „Wir haben dazu einen 360-Grad-Blick auf das Produkt – von den Versicherungsbedingungen über Tarif und Systematik bis hin zur Sprache – geworfen“, sagt Carsten Lutz, Leiter Produktmanagement und Underwriting Berufshaftpflicht bei HDI.


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Neben der Anpassung bestehender Berufsbilder hat das Unternehmen auch neue Tätigkeitsfelder in das Regelwerk aufgenommen. Dazu gehören etwa der Energie-Effizienz-Experte und der qualifizierte Vergabeberater. Außerdem wurden Leistungen für Sachverständige, Gutachter und Projektsteuerer erweitert sowie Existenzgründer bessergestellt. „Die ins Regelwerk neu aufgenommenen Berufsbilder spiegeln dabei insbesondere die fortschreitende Spezialisierung und Veränderung moderner Tätigkeiten wider“, erklärt Lutz.

Neu in den Bedingungen ist zudem eine Besserstellung für den Zeitraum von fünf Jahren nach einem Versichererwechsel zu HDI: Im Schadenfall steht dem Versicherten ein Bedingungswahlrecht zu. Darüber hinaus wurde die sogenannte Unschädlichkeitsgrenze bei der Berufsbildklausel angehoben und der Bereich der Objektversicherung erweitert.

Nachhaltigkeitsthemen im neuen Regelwerk

Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der Integration von Nachhaltigkeitsthemen. So wurden unter anderem die technische Bewertung der ESG Due Diligence sowie Erweiterungen im Bereich erneuerbarer Energien aufgenommen. Auch Auditoren-Tätigkeiten für Bewertungssysteme im Bereich nachhaltiges Bauen sind jetzt im Schutz berücksichtigt.

Schließlich hat HDI auch die Sprache der Versicherungsbedingungen überarbeitet. Ziel war eine kundenorientierte und verbraucherfreundliche Formulierung, die das Regelwerk für die Versicherten verständlicher macht.

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