Der Gebäudetyp E soll den Wohnungsbau in Deutschland günstiger machen. Die beiden SPD-Politikerinnen Stefanie Hubig (Justizministerin) und Verena Hubertz (Bauministerin) haben dafür am Montag gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt. Zuerst hatte die ARD über das Vorhaben berichtet. Kern der Reform: Wer baut, soll künftig einfacher und rechtssicher vereinbaren können, auf bestimmte Komfortstandards zu verzichten. Dazu zählen etwa dünnere Wände, weniger Steckdosen oder ein unbeheiztes Treppenhaus.
Laut Hubig soll Bauen in Deutschland insgesamt einfacher und günstiger werden, damit mehr Wohnraum entsteht. Bauministerin Hubertz bringt es so auf den Punkt: „Mit dem Gebäudetyp E geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten. Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum.“
Was sich am Bauvertragsrecht ändert
Konkret wollen die beiden Ministerinnen das Bauvertragsrecht anpassen. Bauherren und Unternehmen sollen sich dadurch leichter von Standards lösen können, die gesetzlich gar nicht vorgeschrieben sind. Bislang scheitere einfaches Bauen oft an rechtlicher Unsicherheit, heißt es aus den Ministerien. Ohne ausdrückliche andere Vereinbarung kann ein Bauherr erwarten, dass sein Haus dem üblichen Standard entspricht. Dieser übliche Standard hat sich bei Baustoffen und Technik allerdings in den vergangenen Jahren immer weiter nach oben über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus verschoben.
Aus Angst vor Haftungsrisiken scheuten Planer und Unternehmen bislang den Verzicht auf solche Standards. Künftig soll gelten: Einigen sich alle Beteiligten ausdrücklich darauf, darf einfacher gebaut werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, bleiben die bisherigen Regeln in Kraft.
Worauf Bauherren verzichten können - und worauf nicht
Betroffen sind ausschließlich Komfortstandards, die das Bauen unnötig verteuern. Dazu zählen laut den Ministerien etwa weniger Trittschalldämmung im Einfamilienhaus, eine geringere Raumhöhe oder der Wegfall eines Handtuchwärmers im Badezimmer. Wenn es jedoch um Sicherheit und Gesundheit geht, soll es dagegen keine Abstriche geben: Brandschutz, Statik, Belüftung und Lichtverhältnisse bleiben unangetastet. Als Leitlinie gilt: Gebaut wird nach den gesetzlichen Mindestvorgaben, aber nicht darüber hinaus.
Wie stark der Gebäudetyp E die Neubaukosten senken soll
Die Ministerien haben Pilotprojekte ausgewertet. Demnach kann einfacheres Bauen die reinen Gebäudekosten um zehn bis 15 Prozent senken. Dahinter steht die Hoffnung, dass dadurch wieder mehr gebaut wird. Schließlich fehlen in Deutschland weiterhin mehrere Hunderttausend Wohnungen.
Zuletzt zeigte sich bei den Baugenehmigungen bereits eine Erholung. Allerdings steigen wegen des Kriegs im Iran gleichzeitig die Kosten für Baumaterial und Energie. Zudem ziehen die zehnjährigen Bauzinsen an. Entsprechend wächst die Sorge, dass der jüngste Aufschwung bei den Genehmigungszahlen schon bald wieder abebben könnte.
Wann die Regeln zum Gebäudetyp E gelten sollen
Hubig und Hubertz streben an, dass die Regelung frühestens Mitte 2027 in Kraft tritt. Bis dahin bleibt allerdings noch einiges zu klären: Der Gesetzentwurf ist zwischen den Ministerien der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Zunächst können sich jetzt die Bundesländer und die betroffenen Branchenverbände dazu äußern. Erst danach stünde ein Kabinettsbeschluss an, bevor sich Bundestag und Bundesrat mit dem Vorhaben befassen.
Die Debatte um einfacheres Bauen zieht sich bereits seit Jahren hin. Den ersten Anstoß für den Gebäudetyp E hatte einst die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP gegeben.
Häufige Fragen zum Gebäudetyp E
Wann kommt das Gebäudetyp-E-Gesetz?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Hubig und Hubertz peilen ein Inkrafttreten frühestens Mitte 2027 an - vorausgesetzt, der noch nicht abgestimmte Entwurf durchläuft Kabinett, Bundestag und Bundesrat.
Was ist der Gebäudetyp E?
Der Gebäudetyp E steht für „Einfach“ und bezeichnet ein Baukonzept, bei dem Bauherren auf gesetzlich nicht vorgeschriebene Komfortstandards verzichten können, um die Baukosten zu senken - ohne Abstriche bei Sicherheit und Gesundheit. Bisher laufen Bauträger Gefahr, dass sie Bauherren und Käufern laut BGH-Rechtsprechung unter Umständen Schadenersatz leisten müssen, wenn sie nicht nach „anerkannten Regeln der Technik“ gebaut haben. Diese gehen vielfach über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und sind nicht klar definiert. (dpa)













