ZIA kritisiert Mietrecht-II-Paket: „Investitionen dürfen nicht ausgebremst werden“

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Möbliertes Wohn-/Esszimmer
Foto: Cinematographer - stock.adobe.com / Jacek Kadaj
Die geplanten Neuerung betreffen unter anderem möbliertes und Kurzzeit-Wohnen (Symbolbild)

Der Zentrale Immobilien Ausschuss sieht das Mietrecht-II-Paket kritisch. Der Verband befürchtet, dass die geplanten Änderungen Investitionen in Wohnungsbau, Bestand und energetische Sanierungen erschweren. Welche Punkte aus Sicht der Immobilienwirtschaft besonders problematisch sind.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat anlässlich der ersten Lesung des Mietrecht-II-Pakets im Deutschen Bundestag vor zusätzlichen Belastungen für den Wohnungsmarkt gewarnt. Der Spitzenverband betont, dass bezahlbares Wohnen eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe sei. Die vorgesehenen Änderungen würden jedoch keinen zusätzlichen Wohnraum schaffen, sondern Investitionen in Neubau, Bestand und Klimaschutz erschweren.


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„Der Wunsch nach wirksamem Mieterschutz ist nachvollziehbar. Aber bezahlbares Wohnen entsteht nicht durch immer neue Eingriffe in bestehende Mietverträge, sondern durch mehr Wohnungen. Das Mietrecht darf nicht zur Investitionsbremse werden. Die stetige Abfolge neuer Verschärfungen im Mietrecht einseitig zulasten der Vermieter sendet die falschen Signale. Wer immer neue Hürden aufbaut, darf sich über ausbleibende Investitionen nicht wundern“, sagt Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA.

Aus Sicht des Verbands betreffen die kritischsten Punkte des Gesetzentwurfs die geplanten Einschränkungen bei Indexmieten, Kurzzeitvermietungen, der Ermittlung des Möblierungszuschlags sowie die vorgesehene Ausweitung der Schonfristregel.

Kritik an Indexmieten und Kurzzeitvermietungen

Nach Einschätzung des ZIA sorgen Indexmieten für Transparenz und Planungssicherheit auf beiden Seiten des Mietverhältnisses. Für Eigentümer seien sie zudem ein wichtiger Inflationsschutz, der Investitionen in Neubau und energetische Sanierungen kalkulierbarer mache.

Auch die geplanten Regelungen zur Kurzzeitvermietung sieht der Verband kritisch. Solche Angebote würden unter anderem für Projektarbeit, befristete Entsendungen, Studium, Ausbildung oder Forschungsaufenthalte benötigt. Starre Fristen könnten dieses Marktsegment verknappen, ohne den regulären Wohnungsmarkt spürbar zu entlasten.

Beim möblierten Wohnen unterstützt der ZIA zwar das Ziel größerer Transparenz. Die vorgesehenen Vorgaben dürften jedoch nach Auffassung des Verbands nicht zu wirtschaftlich unrealistischen Anforderungen oder zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen.

ZIA fordert Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren

Auch die geplante Ausweitung der Schonfristregel bewertet der Verband kritisch. Diese solle Härtefälle abfedern, dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Vermieter auch bei erheblichen Zahlungsrückständen dauerhaft schlechter gestellt werden. Die Ausweitung auf die ordentliche Kündigung würde nach Ansicht des ZIA die Balance im Mietverhältnis weiter zulasten der Vermieter verschieben.

Der Verband appelliert an den Deutschen Bundestag, das laufende Gesetzgebungsverfahren für Änderungen zu nutzen. Özkan: „Deutschland braucht jetzt ein modernes Mietrecht: sozial ausgewogen, aber investitionsfreundlich. Nur so kann Wohnraum dauerhaft geschaffen, erhalten und bezahlbar gehalten werden.“


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