Immobilien-Crowdinvesting: Vorerst keine Einschränkungen

Die Abgeordneten des Bundestags diskutierten vergangene Woche die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes und haben vorerst keine Einschränkungen vorgesehen. Somit können Crowdinvesting-Angebote für Immobilien weiter in der bestehenden Form durchgeführt werden.

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Crowdinvesting in Immobilien ist eine junge, stark wachsende Anlageform.

Zuvor gab es Forderungen nach einer Prospektpflicht für Crowdinvesting-Angebote. Die Plattform Zinsbaustein begrüßt die Entscheidung, vorerst keine Veränderungen vorzunehmen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers. Eine Abschaffung der Privilegierung hätte nicht primär die großen etablierten Marktteilnehmer betroffen sondern vor allem die Markteintrittsbarrieren für sogenannte Newcomer erhöht, deren Kapitalzugänge begrenzt sind oder deren Projektvolumina die Erstellung eines Prospektes weder zeit- noch kostenmäßig rechtfertigen würden“, argumentiert Frank Noé, Co-Founder und CIO von Zinsbaustein.

Kleinanleger nicht ausschließen

Die Privatanleger durch eine strengere Regulierung von Crowdinvesting in Immobilien künftig wieder auszuschließen, wäre laut Noé ein Fehler gewesen. Noch vor einigen Jahren sei es vor allem Family Offices und institutionellen Investoren vorbehalten gewesen, in Immobilien zu investieren. „Crowdinvesting hat die Anlageklasse demokratisiert. Durch ihre Regulierungspläne hat die Bundesregierung diese Demokratisierung in Frage gestellt“, so Noé.

Die für 2018 geplante zweite Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes sehe Zinsbaustein gelassen. (bk)

Foto: Shutterstock

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