Kehrtwende bei PEPP-Reform: EU-Parlament will Beratung stärken und Kostendeckel streichen

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Frank Rottenbacher
Foto: AfW
Frank Rottenbacher, AfW: "Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs."

Das EU-Parlament stellt bei der Reform europäischer Altervorsorgeprodukte (PEPP) zentrale Vorgaben der EU-Kommission infrage. Persönliche Beratung soll erhalten bleiben, der starre Kostendeckel fallen. Auch bei der Vergütung zeichnet sich eine Änderung ab. Was das für Vermittler bedeutet.

Das Europäische Parlament will die Regeln für das paneuropäische private Altersvorsorgeprodukt PEPP grundlegend überarbeiten. Ein am 23. Juli 2026 vorgelegter Berichtsentwurf zur Reform der PEPP-Verordnung greift dabei mehrere Forderungen des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung auf. Der Verband hatte sich über seinen europäischen Dachverband Fecif an der Konsultation zur PEPP-Revision beteiligt.


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Berichterstatterin im federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss ECON ist die französische Renew-Abgeordnete Stéphanie Yon-Courtin. Im Mittelpunkt steht ein Neustart des 2019 eingeführten PEPP, das bislang kaum Verbreitung gefunden hat. Nach Angaben der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa bieten europaweit lediglich zwei Anbieter ein PEPP an. Drei Viertel der EU-Bürger kennen das Produkt nicht.

Das bisherige Basis-PEPP soll künftig als „EuroPension Product“ ein EU-Label erhalten. Vorgesehen sind außerdem ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP“ mit optionaler automatischer Einbeziehung der Beschäftigten sowie eine erleichterte Übertragbarkeit zwischen verschiedenen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten.

PEPP-Beratung soll erhalten bleiben

Bei der Beratung weicht der Berichtsentwurf von den Plänen der EU-Kommission ab. Diese hatte vorgesehen, die Beratungspflicht für das Basis-PEPP weitgehend aufzuheben und das Produkt stärker als Ausführungsgeschäft auszugestalten. Der Parlamentsentwurf hält dagegen fest, dass Beratung beim Abschluss eines Altersvorsorgeprodukts wichtig bleibt – sowohl bei Standardprodukten als auch bei individuell ausgestalteten PEPP.

Die Mitgliedstaaten sollen zudem dafür sorgen, dass zu wichtigen Zeitpunkten im Produktlebenszyklus oder bei erheblichen Veränderungen der finanziellen Situation der Kunden Beratung stattfindet. Der AfW hatte davor gewarnt, ein Altersvorsorgeprodukt grundsätzlich als geeignet einzustufen und ohne Beratung anzubieten.

„Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der auch dem Board der Fecif angehört.

Persönliche Beratung nur auf Anfrage

Allerdings setzt der Bericht auf einen „Digital-First“-Ansatz. Die Beratung zum EuroPension Product soll standardmäßig digital erfolgen. Kunden sollen jedoch ausdrücklich das Recht erhalten, eine persönliche Beratung durch einen Vermittler anzufordern. Anbieter und Vermittler müssten diese dann bereitstellen.

Rottenbacher kritisiert diese Gewichtung: „Aber man muss gleichzeitig den Preis dieser Lösung klar benennen: Die persönliche Beratung wird zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall. Als AfW sehen wir das genau umgekehrt: Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker.“

Eine weitere Änderung betrifft die Kosten. Die bisherige Obergrenze von einem Prozent für das Basis-PEPP soll entfallen. Nach Einschätzung im Bericht hat der feste Deckel die wirtschaftliche Tragfähigkeit für Anbieter und Vermittler eingeschränkt und die Gewinnung neuer Kunden erschwert.

Kostendeckel von einem Prozent soll fallen

Statt einer festen Obergrenze sollen Kosten und Leistung künftig in einem angemessenen Verhältnis stehen. Gebühren müssen weiterhin im Basisinformationsblatt, dem PEPP-KID, sowie im geplanten zentralen Eiopa-Register offengelegt werden. Der AfW hatte den Kostendeckel als einen wesentlichen Grund für die geringe Verbreitung des PEPP bezeichnet.

Auch bei der Vergütung sieht der Bericht Änderungen vor. Die bisher vorgesehene Definition der Beratung „auf unabhängiger Basis“ sowie die Vorgabe, dass Beratung zum Basis-PEPP ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen darf, sollen gestrichen werden. Damit würde eine Beschränkung auf ein reines Honorarmodell entfallen.

Der AfW vertritt die Position, dass die Definition unabhängiger Beratung nicht in die PEPP-Verordnung gehört, sondern im bestehenden europäischen Vertriebsrecht über MiFID II und die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD geregelt werden sollte. Zudem lehnt der Verband eine Gleichsetzung von Unabhängigkeit und Provisionsverzicht ab.

PEPP-Reform geht im Herbst ins Ausschussverfahren

Der Berichtsentwurf durchläuft nun das weitere Verfahren im Europäischen Parlament. Die Beratungen im ECON-Ausschuss, Änderungsanträge und die abschließende Ausschussabstimmung sind für Herbst 2026 vorgesehen.

Anschließend soll sich das Plenum mit dem Ausschussvotum befassen. Dieses dürfte die Grundlage für das Verhandlungsmandat des Parlaments in den Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union und der EU-Kommission bilden. Der Rat hatte seine Verhandlungsposition bereits im Juni 2026 festgelegt.

Wie lange der Trilog dauern wird, ist offen. Zum Vergleich: Bei der Kleinanlegerrichtlinie erstreckten sich die Verhandlungen über fast zwei Jahre. Die nächsten Europawahlen finden 2029 statt.


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