Altersvorsorgedepot: Mehrheit der Riester-Sparer wünscht persönliche Beratung

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Michael H. Heinz
Foto: Christian Daitche
BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Wer die Übertragung von Riesterverträgen in ein Standard-Altersvorsorgedepot ohne Beratung ermöglichen will, riskiert Fehlentscheidungen mit langfristigen Auswirkungen auf die Altersversorgung der Menschen.“

Eine Allianz-Befragung zeigt einen hohen Beratungsbedarf bei der geförderten Altersvorsorge. Der BVK nimmt die Ergebnisse zum Anlass, vor einem Beratungsverzicht beim Wechsel von Riester-Verträgen in das geplante Altersvorsorgedepot zu warnen.

Drei Viertel der Riester-Sparer wünschen sich Beratung bei der Frage, wie es mit ihrer geförderten Altersvorsorge weitergehen soll. Das geht aus einer repräsentativen Befragung der Allianz unter 1.500 Verbraucherinnen und Verbrauchern hervor, auf die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Bezug nimmt.

Auch bei einem möglichen Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das geplante Altersvorsorgedepot bevorzugen der Studie zufolge 58 Prozent der Befragten eine persönliche Beratung. Der BVK sieht darin eine Bestätigung für die Bedeutung von Beratung in der privaten Altersvorsorge und verdeutlicht erneut seine Position.


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Der Verband wendet sich insbesondere gegen Überlegungen, bei der Übertragung bestehender Riester-Verträge in ein Standard-Altersvorsorgedepot einen Beratungsverzicht zu ermöglichen. Nach Auffassung des BVK könnten daraus Risiken für Verbraucher entstehen.

BVK warnt vor Fehlentscheidungen beim Riester-Wechsel

„Die Ergebnisse der Allianz-Studie widerlegen signifikant die Vorstellung, Verbraucher könnten oder wollten derart weitreichende Entscheidungen ohne professionelle Unterstützung treffen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wer die Übertragung von Riesterverträgen in ein Standard-Altersvorsorgedepot ohne Beratung ermöglichen will, riskiert Fehlentscheidungen mit langfristigen Auswirkungen auf die Altersversorgung der Menschen.“

Bei der Entscheidung über eine Übertragung müssten nach Angaben des Verbands mehrere individuelle Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen Fördermöglichkeiten, Anlagehorizont und Risikotragfähigkeit sowie bestehende Garantien und die jeweilige Einkommens- und Familiensituation.

Der BVK fordert deshalb, Beratung auch im neuen Fördersystem vorzusehen. „Vorsorgende haben ein Recht darauf, die Konsequenzen einer Übertragung ihres Riestervertrages vollständig zu verstehen. Deshalb muss die Beratung auch im neuen Fördersystem uneingeschränkt gelten“, betont Heinz.

BVK fordert Beratung als Teil des Verbraucherschutzes

Bei der weiteren Ausgestaltung des Standard-Altersvorsorgedepots solle der Gesetzgeber die persönliche Beratung nach Ansicht des BVK als Bestandteil des Verbraucherschutzes verankern. Neben neuen Produkten und digitalen Prozessen müsse der Zugang zu qualifizierter und individueller Beratung erhalten bleiben.


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